LAWINFO

Rechtsöffnung / Rechtsöffnungsverfahren

QR Code

Exkurs: Rechtsstillstand während Gerichts- und Betreibungsferien?

Rechtsgebiet:
Rechtsöffnung / Rechtsöffnungsverfahren
Stichworte:
Betreibungsferien, Formelles, Gerichtsferien, Rechtsöffnung, Rechtsöffnungsverfahren, Rechtsstillstand, Voraussetzungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für einen Rechtsöffnungsentscheid gibt es

  • grundsätzlich keine Gerichtsferien (gemäss ZPO 145 Abs. 2 lit. b);
  • zwingend die Betreibungsferien (gemäss SchKG), weshalb der Entscheid nicht in folgenden Zeiträumen eröffnet oder vollzogen werden darf:
    • Weihnachten/Ostern: 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern sowie Weihnachten
    • Sommer: Vom 15. Juli bis und mit dem 31. Juli.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.