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- Bestimmung des örtlichen Geltungsbereichs
- Grundsatz
- Der versicherte örtliche Geltung der RSV wird in der Regel angeknüpft an bzw. bestimmt über
- Gerichtsstand
- Anwendbares Recht
- Vollstreckbarkeit eines Urteils
- EU-Raum
- Für die Begründung des Versicherungsschutzes genügt in der Regel einer der hievor genannten Anknüpfungspunkte
- Nicht-EU-Raum
- Versicherungsverträge können für Gebiete ausserhalb des EU-Raums vorsehen, dass alle eingangs erwähnten Anknüpfungspunkte erfüllt sein müssen
- Beschränkungskriterien
- anwendbares Recht +
- Gerichtsstand
- Regionen
- Europa / EU-Raum
- ev. Deckungsausschluss für bestimmte Länder
- Ausnahmeangebote bzw. je nach Versicherer
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Grossrisiken
- Versicherungsschutzbeschränkung auf die Schweiz
Literatur
- SUTER HEINZ, Standard- und Individuallösungen im Unternehmensrechtsschutz, in: Luterbacher Thierry (Hrsg.), Manager – Unternehmen – Rechtsschutzversicherungen, Zürich / St. Gallen 2013, S. 41 ff., insbesondere S. 77 f.
- LUTERBACHER THIERRY, Rechtsschutzversicherung, Basel 2018, S. 189, Rz 368
Weiterführende Informationen
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