- Bestimmung des örtlichen Geltungsbereichs
- Grundsatz
- Der versicherte örtliche Geltung der RSV wird in der Regel angeknüpft an bzw. bestimmt über
- Gerichtsstand
- Anwendbares Recht
- Vollstreckbarkeit eines Urteils
- Der versicherte örtliche Geltung der RSV wird in der Regel angeknüpft an bzw. bestimmt über
- EU-Raum
- Für die Begründung des Versicherungsschutzes genügt in der Regel einer der hievor genannten Anknüpfungspunkte
- Nicht-EU-Raum
- Versicherungsverträge können für Gebiete ausserhalb des EU-Raums vorsehen, dass alle eingangs erwähnten Anknüpfungspunkte erfüllt sein müssen
- Grundsatz
- Beschränkungskriterien
- anwendbares Recht +
- Gerichtsstand
- Regionen
- Europa / EU-Raum
- ev. Deckungsausschluss für bestimmte Länder
- Ausnahmeangebote bzw. je nach Versicherer
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Grossrisiken
- Versicherungsschutzbeschränkung auf die Schweiz
Literatur
- SUTER HEINZ, Standard- und Individuallösungen im Unternehmensrechtsschutz, in: Luterbacher Thierry (Hrsg.), Manager – Unternehmen – Rechtsschutzversicherungen, Zürich / St. Gallen 2013, S. 41 ff., insbesondere S. 77 f.
- LUTERBACHER THIERRY, Rechtsschutzversicherung, Basel 2018, S. 189, Rz 368
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.