Juristen (auch: Rechtsschutzversicherungsjuristen, interne Anwälte, inhouse legals) mit oder ohne Anwaltspatent vertreten den Rechtsschutzversicherer als ihren Arbeitgeber in folgenden zentralen Aufgaben (AVO 161):
- Beratungsdienstleistungen
- Schadenregulierung
Diese Juristen sind Hilfspersonen, deren Verhalten sich der Versicherer im Sinne von OR 101 anrechnen lassen muss.
Rechtsschutzversicherungsjuristen, auch mit Anwaltspatent, dürfen mangels Unabhängigkeit vom Arbeitgeber im Monopolbereich keine Prozesse führen:
Literatur
- LUTERBACHER THIERRY, Rechtsschutzversicherung, Basel 2018, S. 235 ff., Rz 474 ff.
Judikatur
- BGer 4A_349/2010