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Rechtsschutzversicherungen

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Schadenfallbeendigung

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Rechtsschutzversicherungssache ist meistens in folgenden Fällen beendet

  • Schadenfallerledigung
    • Beratung
    • Vertretungsende im Prozess
      • durch Obsiegen
      • durch Unterliegen
      • Rechtsmittelverzicht
      • Abschluss eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleichs
  • Mandatsniederlegung durch den Anwalt
  • Mandatskündigung durch den Versicherten
    • Anwaltswechsel
    • Schadenfallbeendigung
      • Auseinanderfallen von Schadenfallbeendigung und Rechtsverfolgungsende
        • Weitere Rechtsverfolgung durch den Versicherten, ohne Mitwirkung von Rechtsschutzversicherer und Anwalt
      • Gründe
        • Aufgebrauchte Deckungssumme
        • Beurteilung von Aussichtslosigkeit durch den Rechtsschutzversicherer
        • Weiterverfolgung der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen durch den Versicherten alleine
      • Anwaltshonorierung + Fallbeendigung
        • Mitteilung der Mandatsbeendigung durch den externen Rechtsanwalt
        • Kann die Schlussnote des externen Rechtsanwalts bezahlt werden und ist die Sache auch aus Sicht des Versicherten erledigt, wird der Schadenjurist auch den Schadenfall formell abschliessen.

Literatur

  • LUTERBACHER THIERRY, Rechtsschutzversicherung, Basel 2018
  • ARNET CHRISTOPH, Umgang mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Sicht des Rechtsschutzversicherers, S. 1 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 61 f.

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