Der Rechtsschutzversicherungssache ist meistens in folgenden Fällen beendet
- Schadenfallerledigung
- Beratung
- Vertretungsende im Prozess
- durch Obsiegen
- durch Unterliegen
- Rechtsmittelverzicht
- Abschluss eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleichs
- Mandatsniederlegung durch den Anwalt
- Mandatskündigung durch den Versicherten
- Anwaltswechsel
- Schadenfallbeendigung
- Auseinanderfallen von Schadenfallbeendigung und Rechtsverfolgungsende
- Weitere Rechtsverfolgung durch den Versicherten, ohne Mitwirkung von Rechtsschutzversicherer und Anwalt
- Gründe
- Aufgebrauchte Deckungssumme
- Beurteilung von Aussichtslosigkeit durch den Rechtsschutzversicherer
- Weiterverfolgung der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen durch den Versicherten alleine
- Anwaltshonorierung + Fallbeendigung
- Mitteilung der Mandatsbeendigung durch den externen Rechtsanwalt
- Kann die Schlussnote des externen Rechtsanwalts bezahlt werden und ist die Sache auch aus Sicht des Versicherten erledigt, wird der Schadenjurist auch den Schadenfall formell abschliessen.
- Auseinanderfallen von Schadenfallbeendigung und Rechtsverfolgungsende
Literatur
- LUTERBACHER THIERRY, Rechtsschutzversicherung, Basel 2018
- ARNET CHRISTOPH, Umgang mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Sicht des Rechtsschutzversicherers, S. 1 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 61 f.
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