Grundsätzlich findet das Anwaltsmandat sein Ende mit:
- Auftragserfüllung
- Beratung
- Vertretungsende im Prozess
- durch Obsiegen
- durch Unterliegen
- Rechtsmittelverzicht
- Abschluss eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleichs
- Mandatsniederlegung durch den Anwalt
- Mandatskündigung durch den Versicherten
- Anwaltswechsel
- Schadenfallbeendigung
- zB weitere Rechtsverfolgung durch den Versicherten, ohne Mitwirkung von Rechtsschutzversicherer und Anwalt
Schlussarbeiten nach Mandatserfüllung bzw. Mandatsbeendigung können noch sein:
- Honorar-Schlussnote
- Rechnungslegung
- Der Anwalt wird bei Mandatsbeendigung dem Rechtsschutzversicherer noch seine Schlussnote zur Begleichung zukommen lassen
- Weitere Detailinformationen
- Rechnungslegung
- Rückzahlungen
- Weiterleitung an den Rechtsschutzversicherer
- Prozessentschädigung der unterlegenen Gegenpartei
- Von der Gerichtskasse zurückerstattete Kautionen
- etc.
- Weitere Detail-Informationen
- Weiterleitung an den Rechtsschutzversicherer
- Aktenrückgabe an den Klienten
- etc.
Literatur
- ARNET CHRISTOPH, Umgang mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Sicht des Rechtsschutzversicherers, S. 1 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 61
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