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Rechtsschutzversicherungen

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Vertragliche Leistungsbegrenzungen

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als Leistungsbegrenzungen kraft Vertrages gelten:

Literatur

  • BANDLE DANIEL, Das ambivalente Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtsschutzversicherern, in: HAVE 2008, S. 2 – S. 8
  • SUTER HEINZ, Standard- und Individuallösungen im Unternehmens-Rechtsschutz, in: Luterbacher Thierry (Hrsg.); Manager – Unternehmungen – Rechtsschutzversicherungen, Zürich / St. Gallen, 2013, S. 41 – 92, insbesondere S. 55

Aussichtslose Fälle

In den AVB der Rechtsschutzversicherer sind meistens Klauseln enthalten, die verhindern sollen, dass der Versicherer für unnötige Vermögensschäden aufkommen muss:

  • Konkretisierung des allgemeinen Grundsatzes, dass es dem Versicherten obliegt, den Schaden möglichst klein zu halten
    • = Schadenminderungspflicht nach VVG 61

Literatur

  • FUHRER STEPHAN, Leistungen des Rechtsschutzversicherers, insbesondere Anspruch auf Beiziehen eines unabhängigen Anwalts, S. 83 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 105 ff.
  • FUHRER STEPHAN, Privatversicherungsrecht, Zürich 2011

Warte- oder Karenzfristen

In den meisten Rechtsschutzversicherer-AVB sind Leistungsbeschränkungen vorhanden, welche vermeiden sollen, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht erst dann abgeschlossen wird, wenn sich ein Rechtsstreit bereits abzeichnet:

  • Wartefrist
    • Wartefrist   =   Zeitspanne zwischen dem eigentlichen vertraglich festgelegten Beginn der Rechtschutzversicherung (durch Annahmeerklärung des Versicherers) und dem ersten Tag, ab dem der Versicherungsnehmer eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen kann
      • zB üblich 2 – 3 Monate
    • LUTERBACHER THIERRY, a.a.O, S. 283, empfiehlt im Falle eines Versicherer-Wechsels die alte Deckung solange weiterzuführen, bis in der neuen Versicherungspolice die Wartefrist abgelaufen ist
  • Karenzfrist
    • Karenzfrist   =   Ab Versicherungsbeginn laufende Frist, während der keine Leistungen erbracht werden

Literatur

  • FUHRER STEPHAN, Leistungen des Rechtsschutzversicherers, insbesondere Anspruch auf Beiziehen eines unabhängigen Anwalts, S. 83 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 105 ff.
  • LUTERBACHER THIERRY, Aspekte der Rechtsschutzversicherung in der Schweiz, in: Walter Fellmann / Stephan Weber (Hrsg.), Haftpflichtprozess 2011, Zürich 2011, S. 215 –S. 326, insbesondere S. 283
  • FUHRER STEPHAN, Privatversicherungsrecht, Zürich 2011

Weiterführende Informationen

Mindeststreitwerte

Einzelne Rechtsschutzversicherer haben in jüngster Zeit sog. „Mindeststreitwerte“ eingeführt:

  • Definition
    • Mindeststreitwert   =   Streitwert, der erreicht sein muss, damit der Rechtsschutz gewährt wird bzw., wenn er nicht erreicht ist, bleibt der Versicherte bzw. Versicherungsnehmer ohne Rechtsschutz
  • Folge
    • Der Versicherte, der einen Anspruch unter dem Mindeststreitwert besitzt, wird wohl entweder die Rechtsverfolgungskosten selber tragen oder auf die Geltendmachung des Anspruchs verzichten müssen
  • Zweckmässigkeit und Angemessenheit der Regelung
    • Umstritten
  • Eine Lehrmeinung
    • FUHRER STEPHAN, a.a.O., S. 109 f., meint, dass ein sog. „Mindestwert“ als ungewöhnlich angesehen werden müsse, wenn keine Pflicht zum sog. „Schadensauskauf“ vorgesehen sei.

Literatur

  • FUHRER STEPHAN, Leistungen des Rechtsschutzversicherers, insbesondere Anspruch auf Beiziehen eines unabhängigen Anwalts, S. 83 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 109 ff.

Selbstbehalte

Häufig enthalten die AVB der Rechtsschutzversicherer sog. „Selbstbehalte“ als Leistungsbegrenzung:

  • Definition
    • Selbstbehalt   =   im Voraus bestimmter Kostenanteil am Schaden, den der Versicherungsnehmer selbst zu tragen hat
  • Geltendmachung des Selbstbehalts durch den Versicherer
    • Umstrittene Selbstbehaltsbelastung
      • Frage, ob der Selbstbehalt von der Schadensumme oder von der Versicherungsleistung abgezogen wird, ist umstritten
    • Lösungsvarianten
      • Selbstbehalts-Abzug von der Versicherungsleistung
        • Der Selbstbehalt wird grundsätzlich von der Versicherungsleistung abgezogen (vgl. HAUSWIRTH / SUTER HANS RUDOLF, a.a.O., S. 136; KOENIG WILLY, a.a.O., S. 332, FN 1
      • Selbstbehalt-Abzug vom Schaden
        • Der Versicherungsleistung wird vom Schaden abgezogen (vgl. BREHM ROLAND, a.a.O., N 474)
        • Gl. Mg. BGer in BGE 141 II 539 (Entscheid im Zusammenhang mit einer Doppelversicherung)

Literatur

  • Allgemein
    • FUHRER STEPHAN, Leistungen des Rechtsschutzversicherers, insbesondere Anspruch auf Beiziehen eines unabhängigen Anwalts, S. 83 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 108 f.
  • Selbstbehalt-Abzug von der Versicherungsleistung
    • HAUSWIRTH JÜRG / SUTER HANS RUDOLF, Sachversicherung, 2. Auflage, Zürich 1990, S. 136
    • KOENIG WILLY, Schweizerische Privatversicherungsrecht, System des Versicherungsvertrages und der einzelnen Versicherungsarten, 3. Auflage, Bern 1967, S. 332, FN 1
  • Selbstbehalt-Abzug vom Schaden
    • BREHM ROLAND, Le contrat d’assurance RC, 2. Auflage, Basel 1997, N 474

Schadenauskauf

Es gibt Rechtsschutzversicherer, die sich bei geringem Streitwert vorbehalten, den „Schaden auszukaufen“, mit der Folge:

  • Der Versicherte verzichtet auf die Rechtsschutz-Gewährung und erhält vom Versicherer die Summe, die er bei der Gegenpartei geltend machen möchte.

Literatur

  • FUHRER STEPHAN, Leistungen des Rechtsschutzversicherers, insbesondere Anspruch auf Beiziehen eines unabhängigen Anwalts, S. 83 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 110 f.
  • BANDLE DANIEL, Das ambivalente Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtsschutzversicherern, in: HAVE 2008, S. 2 – S. 8
  • SUTER HEINZ, Standard- und Individuallösungen im Unternehmens-Rechtsschutz, in: Luterbacher Thierry (Hrsg.); Manager – Unternehmungen – Rechtsschutzversicherungen, Zürich / St. Gallen, 2013, S. 41 – 92, insbesondere S. 55

Weiterführende Informationen

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