LAWINFO

Rohbaumiete / Miete Rohbau

QR Code

Inhalt

Rechtsgebiet:
Rohbaumiete / Miete Rohbau
Stichworte:
Rohbaumiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Folgende wichtigen Punkte sind zu beachten, die im Mietvertrag geregelt werden sollten:

  • Erwähnung der Rohbaumiete: Überlassung der Mietsache im Rohbauzustand
  • Recht auf Ausbau: Möglichkeit des Mieters zu beliebigem Ausbau und Ausstattung des Rohbaus sowie Zustimmung des Vermieters für den Mieterbau
  • Mietzinsgestaltung: das Mietobjekt im Rohbau hat im Vergleich zu ausgebauten Mietobjekten einen reduzierten Mietzins (in CHF oder in Prozenten)
  • Unterhaltspflicht: Instandsetzung und Instandhaltung der Räume
  • Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands:
    • Mit Rückbauverpflichtung des Mieters unter Vorbehalt der optionalen Übernahme des Mieterausbaus durch den Vermieter (mit oder ohne Entschädigung)
    • Verzicht auf Rückbau bzw. Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
  • Entschädigung für entstandenen Mehrwert
  • Mietdauer
  • Vormerkung im Grundbuch

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.