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Mehrwertsteuer (MWST)

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Verbrauchs- und Konsumsteuer.

Sie wird auf den Endkonsumenten überwälzt. Der Endkonsument bezahlt damit die MWST über die Einkäufe:

  • von Sachen (Produkte wie Autos, Betriebseinrichtungen, Produktionsanlagen uam) und
  • Dienstleistungen (Beratung und Vertretung, zB Rechtsanwalt, Buchhaltungsfirma, Wirtschaftsprüfungsunternehmen, Steuerberater usw.)

Sie wird ausschliesslich vom Bund erhoben (Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV), Hauptabteilung MWST) und dient zur Deckung der allgemeinen Bundesausgaben.

Jede mehrwertsteuerpflichtige Unternehmung hat die Mehrwertsteuer (MWST) auf den Preis der im Inland erbrachten „Lieferungen + Leistungen“ dazu zu schlagen und an den Bund abzuführen. Im Gegenzug darf sie von diesem Betrag die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit bezahlten Vorsteuern abziehen.

MWST-Pflicht?

  • MWST-pflichtig ist insbesondere, wer jährlich mehr als CHF 100‘000 Umsatz erzielt.
  • Eine freiwillige Unterstellung unter die MWST-Pflicht ist möglich und vor allem für Unternehmen dann vorteilhaft, wenn sie
    • jährlich weniger als CHF 100‘000 Umsatz erzielen und als Zulieferer oder Dienstleister für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen tätig sind;
    • mehrheitlich Leistungen im Ausland erbringen;
    • im Moment noch keine Umsätze erzielen, aber bei denen grössere Vorsteuerabzüge anfallen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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