Die Vor- und Nachteile dieser Plattform-Geschäftsmodelle lassen sich – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – wie folgt gegenüberstellen:
Vorteile von Sharing-Plattformen
- einfache Zugänglichkeit
- tiefe Transaktionskosten
- Ortsunabhängigkeit
- Zeitunabhängigkeit
- Gegenseitige Bewertung (Keine Informationssymmetrie mehr)
- Vertriebsgelegenheit für Mikrounternehmer (teils gar über mehrere Plattformen)
- Zusatzverdienstmöglichkeiten für Privatpersonen
Nachteile solcher Sharing-Plattformen
- Mit den Sharing-Plattformen verknüpfte Bewertungssysteme und Monitoringtools
- Intransparenz
- Datenmissbrauch
- Illegaler Vertrieb
- Gegenleistungsäquivalenz / Vorschussbetrug
Vgl. hiezu ferner:
- IDEE (INNOVATIVE GESCHÄFTSIDEE): Idee > E-Business-Ertragsmodelle
5 wichtige Startup-Erfolgsfaktoren
- IDEE (INNOVATIVE GESCHÄFTSIDEE)
- TEAM
- BUSINESS MODEL (GESCHÄFTSMODELL)
- FINANZIERUNG
- TIMING
Weiterführende Informationen
Plattform-Geschäftsmodelle
- Endlich ein Canvas für Plattform-Geschäftsmodelle | deutsche-startups.de
Airbnb
- „Social Travel“: Airbnb – Teil 1: Bedeutung / Vertragsverhältnis / Problemfeld Untermiete | law-news.ch
- „Social Travel“: Airbnb – Teil 2: Problemfeld gewerbsmässige Vermietung durch Privatperson / allfällige Handelsregister-Eintragungs- und kaufmännische Buchführungspflicht | law-news.ch
- „Social Travel“: Airbnb – Teil 3: Öffentliche Abgaben (Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer und Kurtaxe) | law-news.ch
- Mietrecht – Airbnb-Untervermieter zur Gewinnablieferung an Vermieter verpflichtet | law-news.ch
- Wettbewerbsrecht: Online-Beherbergungsdienstleistungen – Bundesrat gegen neue Regulatorien | law-news.ch
Uber
- Sharing Economy – Sind Uber-Fahrer in der Schweiz Angestellte oder Selbständigerwerbende? | law-news.ch
Datenschutz
- Datenschutz | daten-schutz.ch
Vorschussbetrug
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.