In den Hochschulen und Forschungslaboratorien werden die F&E-Grundlagen für künftige neuartige Produkte geschaffen. Sobald die Ideen und Erfindungen markt- und vertriebsreif sind, werden sie aus dem Forschungsbereich in operative Gesellschaften ausgelagert und so in die „Selbständigkeit“ entlassen.
Beim Outsourcing-Transfer wird unterschieden:
- Start in einem Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit, welcher das vorbestandene Forschungsprojekt (aus F&E oder virtuelles Joint Venture) übernimmt
- Aktiengesellschaft (AG)
- Geschäftsmodell-Grundlage, die in Entity eingebracht wird
Weiterführende Links
- Ausgliederung (Stufe 1) | spin-off.ch
- Anteilsübertragung (Stufe 2)
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