Revisionspflicht?
Die Frage nach der Wahl eines Wirtschaftsprüfers stellt sich nur, wenn kein „Opting-Out“ gewählt werden konnte (ordentliche Revision, „Opting-up“ oder „Opting-down“) oder wollte („Opting-in“).
Auswahl des Wirtschaftsprüfers
Informationen zur Auswahl eines Wirtschaftsprüfers finden Sie unter:
Weiterführende Informationen
- Revisionsstelle | aktiengesellschaft.ch
- Wahl der Revisionsstelle | aktiengesellschaft.ch