Startups erwarten von ihren Mitarbeitern wegen ihrer knappen Ressourcen, dass sie viel Arbeitszeit bei geringem Lohn leisten.
Von den Gründern werden verschiedene Methoden gesucht und eingesetzt, um die Mitarbeiter zu motivieren und mit allerlei Benefits bei der Stange zu halten, bis der finale Unternehmenserfolg (zB Börsengang, Verkauf an einen Investoren etc.) eintritt:
- Gesunde Verpflegung am Arbeitsplatz (sog. Naturalverpflegung)
- Flexible Arbeitszeiten
- Homeoffice-Arbeit
- Vergütungssysteme (Beteiligungsprogramme)
- Mitarbeiteraktien
- Phantomaktien
- o. ä.
Der Mitarbeiter tut bei Beteiligungsprogrammen und Phantomaktien gut daran, Vor- und Nachteile abzuklären und die steuerlichen Implikationen zu prüfen.
Mitarbeiter sollen aber beim Unternehmensverkauf, bei einem Börsengang oder sonst im Erfolgsfall finanziell partizipieren.
Weiterführende Informationen
- Phantom Stocks und Stock Appreciation Rights | mitarbeiterbeteiligungen.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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