Wer die Bücher nicht oder nicht korrekt führt oder sonstige Pflichten verletzt, so müssen sie mit Busse oder gar Haft rechnen.
Die Missachtung von Buchführungsregeln kann auch Reflexwirkungen haben, auf zB:
- Arbeitsrecht / Quellensteuern
- Sozialversicherungen
- Zoll + Mehrwertsteuern (MWST)
- Kapital- und Ertragssteuern
- Fehlinformation der eigenen Organe (VR, Revisionsstelle), sodass diese die finanzielle Lage des Unternehmens falsch bzw. zu optimistisch einschätzen
Statt vieler Worte wird auf unsere Detailinformationen zu den Buchführungsdelikten verwiesen:
Weiterführende Informationen
- Rechnungslegung | aktiengesellschaft.ch
- Rechnungslegung | gesellschaft-mit-beschraenkter-haftung.ch