Im internationalen Vergleich ist die Schweiz unter der aktuellen steuerlichen Regelung betreffend Veräusserungsgewinnen für Business Angels attraktiv.
Das Fehlen einer Kapitalgewinnsteuer ist dabei zentral.
Zum Zeitpunkt des Verkaufs der Beteiligung weist die Schweiz derzeit im Kanton Zug die tiefste Besteuerung aller Vergleichsländer auf.
Das Schweizer Steuersystem kennt für Business Angels keine besonderen Anreize:
- Investitionszeitpunkt
- Keine steuerlichen Anreize, die im Investitionszeitpunkt und damit unabhängig von einem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zum Tragen kommen
- Desinvestitionszeitpunkt
- Keine Anreize bei der Besteuerung zum Zeitpunkt des Verkaufs.
Auch ohne Steuerprivilegien für Business Angels ist die Schweiz im internationalen Vergleich attraktiv, vor allem auch wegen der Möglichkeit zu steuerfreien Kapitalgewinnen; dies gilt natürlich nur dann, wenn die Aktien oder Stammanteile des Jungunternehmens nicht von einem dem Business Angel gehörenden Unternehmen gehalten werden, sondern dessen Privatvermögen sind. Aber auch in solchen Fällen können die Steuerbehörden den Beteiligungsgewinn nicht dem kapitalsteuerfreien Privatvermögen zuordnen:
Vorsicht und eine Einzelfallprüfung ist von Nöten.
Steuerliche Behandlung von Business Angels im internationalen Vergleich (1)
Bild-Quelle (Anhang 9)
Steuerliche Behandlung von Business Angels im internationalen Vergleich (2)
Bild-Quelle (Tabelle 15)
Weiterführende Informationen
- Bericht des Bundesrates: «Rasch wachsende Jungunternehmen in der Schweiz» (S. 67 ff., Ziffer 8.2) | newsd.admin.ch