LAWINFO

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

QR Code

StWE-Kauf / StWE-Verkauf und Steuern

Erstellungsdatum:
22.03.2017
Aktualisiert:
22.10.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Veräusserungen von Stockwerkeigentumsanteilen unterliegen denselben Steuern wie andere Grundstücksgeschäfte. Es wird eine Grundstückgewinnsteuer erhoben und es fallen Handänderungs- und Grundbuchgebühren an. Es handelt sich dabei um gemeindliche Steuern, die von der Gemeinde, in welcher die Liegenschaft liegt, erhoben wird.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.