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Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

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StWE für jedermann und für verdichtetes Bauen

Rechtsgebiet:
Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen
Stichworte:
Eigentumswohnung, Stockwerkeigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ursprüngliche Ziele des Gesetzgebers

Das Stockwerkeigentum als besonders ausgestaltetes Miteigentum wurde anfangs 1965 gesamtschweizerische aus sozialpolitischen Gründen eingeführt, um einem grösseren Bevölkerungskreis Erwerb von Grundeigentum zu ermöglichen. Ziel war, die Wohneigentumsquote der Schweizer zu erhöhen.

Verdichtetes Bauen

Zur Idee des „Wohneigentums für Jedermann“ ist das Bedürfnis des „verdichteten Bauens“ gekommen. Verdichtetes Bauen wurde gefordert bzw. gefördert durch:

  • Änderung der Raumplanung und der Baugesetzgebung
  • Industrielle Bauproduktion, bei welcher der Endnutzer nicht selber baut, sondern kauft
  • Bedürfnisänderungen der Nutzer (für 2. Lebenshälfte kein aufwändiger Garten mehr)
  • Immobilienpreiserhöhungen
  • etc.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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