In Zeiten der Bodenverknappung sind Immobilien-Entwickler gelegentlich auch in die Situation versetzt, Bauten auf Baurechtsgrundstücken projektieren und realisieren zu müssen. Wie jedes Institut hat auch StWE im Baurecht Vor- und Nachteile:
Vorteile
- Geringeres Investitionsvolumen für die erwerbenden Stockwerkeigentümer, weil die Baulandnutzung periodisch durch Baurechtszinszahlung abgegolten werden kann.
Nachteile
- Kompliziertes rechtliches Konstrukt
- Koordination von Baurechtsdauer und Bestandesdauer der Baute sowie Unterhalt und Instandstellung
- Zurückhaltende Hypothekarfinanzierer
- Finanzierung meistens nur bei beständigen und verlässlichen Baurechtsgebern
- Gemeinde bzw. Stadt oder Staat
- Schweizerische Bundesbahnen (SBB)
- Allmendgenossenschaften
- Kloster
- o.ä.
- Finanzierung meistens nur bei beständigen und verlässlichen Baurechtsgebern
- Risiko von expansiven Baulandkosten durch Baurechtszinserhöhungen
- Wertsteigerungsproblematik
- Baute nimmt bei einer theoretischen Bestandesdauer von 100 Jahren pro Jahr 1 % an Wert ab, bei kürzeren Baurechtsdauern noch mehr
- Wertsteigerung bei Bauland fällt Baurechtsgeber an
- Hingegen können exogene Faktoren wie sehr günstige Steuern am Ort der gelegenen Sache dazu führen, dass für den Bauwertanteil mehr als der technische Wert geboten wird
- Hinkendes Verhältnis gegen Baurechts-Ende
- Refinanzierungsprobleme und betriebswirtschaftliche Kosten-/Nutzenfragen bei der Gebäudeinstandhaltung während der letzten 15 Jahre vor Ablauf der Baurechtsdauer
Baurechtszinsschuldner ist die Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG).
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