Einleitung
Im Verwaltungsrecht hat sich das vertragliche Staatshandeln – trotz anfänglichen Bedenken der Lehre – etabliert und verbreitet.
Der verwaltungsrechtliche Vertrag ist – auf der Ebene der verwaltungsrechtlichen Handlungsformen – das Spiegelbild einer allgemeinen Entwicklung, wonach der Staat viel mehr eingreift als nur den Träger des Gewaltmonopols zu sein.
Dies führt zu einer verstärkten Verzahnung der staatlichen und privaten Sphären:
- Das flexible und konsensuale Instrument des Vertrags hat daher auch im öffentlichen Recht Einzug gehalten.
Die wichtigsten Vertragselemente sind:
- Parteien
- Geber
- Empfänger
- Inhalt
- Geldwerte Vorteile
- Erfüllung der vom Empfänger selbst gewählten Aufgabe
- Förderung oder Erhalt (Verhaltensbindung)
- Subventionsähnliche Leistungen
- Form
- Verfügungsform
- Sicherheiten
Literatur
- MÄCHLER AUGUST, Vertrag und Verwaltungsrechtspflege: ausgewählte Fragen zum vertraglichen Handeln der Verwaltung und zum Einsatz des Vertrages in der Verwaltungsrechtspflege, Habil. Zürich, Zürich/Basel/Genf 2005, erster Teil (§ 1 – 4)
- RICHLI PAUL, Staatsaufgaben – Grundlagen, in: Daniel Thürer/Jean-François Aubert/Jörg Paul Müller (Hrsg.), Verfassungsrecht der Schweiz, Droit constitutionnel suisse, Zürich 2001, S. 851 – 869, N 12
- RICHLI PAUL, Zu den Gründen, Möglichkeiten und Grenzen für Verhandlungselemente im öffentlichen Recht, in: ZBl 92/1991, S. 381 – 383
- BAUER HARTMUT, Verwaltungsverträge, in: Wolfgang Hoffmann-Riem/Eberhardt Schmidt-Assmann/Andreas Vosskuhle (Hrsg.), Grundlagen des Verwaltungsrechts, Bd. II, Informationsordnung, Verwaltungsverfahren, Handlungsformen, 2. Aufl. München 2012, S. 1255–1387, N 9 – 10
- GIACOMINI SERGIO, Verwaltungsrechtlicher Vertrag und Verfügung im Subventionsverhältnis «Staat-Privater», Diss. Freiburg i.Ue. 1992
- HÄNER ISABELLE, Der verwaltungsrechtliche Vertrag – Verfahrensfragen, in: Isabelle Häner/Bernhard Waldmann (Hrsg.), Der verwaltungsrechtliche Vertrag in der Praxis, Zürich/Basel/Genf 2007, S. 39 – 55
- RHINOW RENÉ, Verwaltungsrechtlicher oder privatrechtlicher Vertrag, in: recht 1985, S. 57 – 64
- RHINOW RENÉ, Wohlerworbene und vertragliche Rechte im öffentlichen Recht, in: ZBl 80/1979, S. 1 – 23
Judikatur
- BGE 103 Ib 335, Erw. 3
- BGE 99 Ib 115, Erw. 2
Weiterführende Informationen
- Allgemein
- Vertrag im Konkurs
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.