LAWINFO

Unternehmensnachfolge

QR Code

Rechtsform-Analyse

Rechtsgebiet:
Unternehmensnachfolge
Stichworte:
Unternehmensnachfolge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für eine Beurteilung des IST-Zustandes werden kurz die gängigsten Unternehmens-Rechtsformen und ihre Vor- und Nachteile wiedergegeben (siehe PDF-Dokumente):

Einzelfirma

Der Inhaber übt als natürliche Person kaufmännische Tätigkeiten unter einer Geschäftsfirma aus.

Vorteile

  • Kein Gründungskapital
  • Handelsregistereintrag (Firma)
  • Kreditwürdigkeit
  • Geringe Administration
  • Keine Doppelbesteuerung

Nachteile

  • Unbeschränkte Haftung
  • Mangelnde Marktakzeptanz für kontinuitätssensitive Leistungen
  • Nachfolge nur beschränkt möglich (Übergabe eines Geschäftes mit Aktiven und Passiven nach OR 181 (asset deal), unter Solidarhaft des bisherigen Inhabers für fällige Schulden während 2 Jahren, oder Umwandlung in eine AG/ev. Liquidationssteuern)

Downloads und weiterführende Informationen

Kollektivgesellschaft (KlG)

Die KlG ist eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere natürliche Personen, ohne Beschränkung ihrer Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zum Zwecke vereinigen, unter einer gemeinsamen Firma ein Handels-, ein Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben [OR 552 ff.].

Vorteile

  • Trägerin von Rechten und Pflichten im Aussenverhältnis
  • Einfache Organisation
  • Flache Hierarchie
  • Kreditwürdigkeit

Nachteile

  • Unbeschränkte (Solidar-)Haftung
  • personenbezogen
  • Nachfolge u.U. schwierig/ev. Liquidationssteuern

Downloads und weiterführende Informationen

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Firma, deren zum voraus bestimmtes Kapital (Aktienkapital) in Teilsummen (Aktien) zerlegt ist und für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet [OR 620 ff.].

AK: min. CHF100’000.—Liberierung: 20 % des Nennwertes, min CHF 50’000.—, sofern Namenaktien ausgegeben werden.

Vorteile

  • Gesellschafter anonym
  • Teil- und Handelbarkeit der Aktien (share- und asset-deals möglich)
  • Haftungsbeschränkung
  • Kapitalbeschaffung über verschiedene Wege

Nachteile

  • Hohe Kapitalausstattung im Verhältnis zur GmbH
  • Verwaltungsaufwand
  • Steuerliche Doppelbelastung

Downloads und weiterführende Informationen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine Gesellschaft, in der sich zwei oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften mit eigener Firma und einem zum voraus bestimmten Kapital (Stammkapital) vereinigen [OR 772 ff.].

Vorteile

  • Niedriges Kapital
  • Flache Hierarchie
  • Haftungsbeschränkung

Nachteile

  • Fehlende Anonymität der Gesellschafter
  • Kapitalbegrenzung auf CHF 2 Mio.
  • Reduzierte Kreditfähigkeit (keine Verpfändbarkeit der Stammanteile)
  • Personenbezogen
  • Steuerliche Doppelbelastung
  • Nachfolgeregelung nur beschränkt möglich

Downloads und weiterführende Informationen

Am besten geeignete Organisationsform

Die AG ist die für Nachfolgeregelung am besten geeignete Organisationsform.

Welche Struktur, an der die AG aufgehängt wird (Holding AG, Kommanditgesellschaft oder Kollektivgesellschaft [anstelle eines Aktionärbindungsvertrages], Stiftung usw.) ist im Rahmen der konkreten Nachfolgeregelung zu prüfen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.