Einleitung
Der Gesetzgeber hat für den Beginn des Fristenlaufs der Verjährungsfristen einen Grundsatz und mehrere Ausnahmen ins Leben gerufen:
Literatur
- GAUCH PETER / SCHLUEP WALTER R. / EMMENEGGER SUSAN, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, ohne ausservertragliche Haftpflicht, Band II, 10. Auflage, Zürich 2014, N 3307 ff.