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Verjährung

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Charakteristika der Verjährung

Rechtsgebiet:
Verjährung
Stichworte:
Verjährung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Merkmale der Verjährung sind: 

(Fort-)Bestand der Forderung

Forderungsbestand

  • Die Verjährung beschlägt nicht den Forderungsbestand

Kein Forderungsuntergang

  • Eine verjährte Forderung besteht weiter
  • Die Verjährung ist damit kein Forderungs-Erlöschungsgrund

Erfüllbarkeit der Forderung

Freiwilligkeit der Schuldner-Leistung

  • Der Schuldner darf die verjährte Forderung erfüllen, muss aber nicht
  • Gelegentlich ist es Ehrensache des Schuldners, trotz Verjährung zu erfüllen

(beschränkte) Durchsetzbarkeit der Forderung

Forderungsrecht des Gläubiger

  • Die Verjährung lässt das Recht des Gläubigers auf Leistung unberührt
  • Die verjährte Forderung bleibt klagbar

Einrederecht des Schuldners

  • Der Schuldner hat aufgrund der Verjährungsnormen das Recht, die eingeklagte Forderung durch Einrede zu verweigern
  • Verjährungseinrede
    • =           peremptorische Einrede

Keine Leistungserzwingung gegen den Schuldnerwillen

  • Hat der Schuldner die Verjährung erkannt und die Verjährungseinrede erhoben, kann er nicht – auch nicht gerichtlich – zur Erfüllung seiner Schuld gezwungen werden
  • Vorbehalten bleibt seine freiwillige Erfüllung (siehe oben)

Weiterführende Informationen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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