Die Verjährungsrechtslage bei der Culpa in contrahendo-Haftung ist umstritten:
Ein Teil der Lehre und die bundesgerichtliche Rechtsprechung
- Anwendung der Delikts-Verjährungsregeln von OR 60
Der andere Teil der Lehre
- Anwendung der vertraglichen Verjährungsregeln von OR 127 ff.
- Vgl. GAUCH PETER / SCHLUEP WALTER R. / EMMENEGGER SUSAN, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, ohne ausservertragliche Haftpflicht, Band II, 10. Auflage, Zürich 2014, N 3292, mit weiteren Nachweisen
Literatur
- Zur Vertrauenshaftung
- LOSER, recht 2009, S. 211 ff.
- Zur culpa in contrahendo
- LÜCHINGER, Die Verjährung von Ansprüchen aus culpa in contrahendo, in: SJZ 102 (2006) 197 ff.
Judikatur
- BGE 134 III 390 ff.
- BGE 4C.354/2004
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