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Verjährung

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Eingabe im Konkurs

Rechtsgebiet:
Verjährung
Stichworte:
Verjährung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als verjährungsunterbrechend wirken unter dem Titel „Eingabe im Konkurs“ (OR 135 Ziffer 2):

Aufgabe der Forderungseingabe

  • durch Gläubiger
  • im Konkursverfahren des Schuldners
  • Postaufgabe bzw. elektronische Übermittlung
  • Präzisierungen
    • Rechtsgrund
      • Angabe des Rechtsgrundes
    • Forderungssumme
      • Bezeichnung des Forderungsbetrages in Schweizerfranken
    • Konkursklasse
      • Nennung der Konkursklasse ist fakultativ
        • ohne Gläubigerantrag wird die zutreffende Konkursklasse durch die Konkursverwaltung von Amtes wegen bestimmt
    • Forderungsnachweis
      • Einreichung der erforderlichen Beweismittel durch den Gläubiger
  • Weitere Detailinformationen

Rechtslage bei mangelhafter Forderungseingabe

  • Gerichtseingaben / gesetzliche Klagefristen gemäss SchKG
    • Analoge Anwendung von ZPO 63 und ZPO 132 (Rückweisung mit Nachfristansetzung zur Einreichung bei der zuständigen Stelle)
  • Eingaben bei Vollstreckungs- und Aufsichtsbehörden
    • Fristwahrung auch bei der Einreichung an die unzuständige Behörde
    • Unzuständige Behörde ist zur Überweisung an die zuständige Behörde verpflichtet (NORDMANN PHILIPPE, Basler Kommentar, N 6 zu SchKG 32)
  • Eingaben mit verbesserbaren Fehlern
    • Behörde kann eine Nachfrist zur Verbesserung ansetzen (vgl. SchKG 32 Abs. 4)
    • Verjährungsunterbrechung auf den Zeitpunkt der Ersteinreichung, wenn die Verbesserung binnen der Nachfrist erfolgt

Literatur

  • GAUCH PETER / SCHLUEP WALTER R. / EMMENEGGER SUSAN, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, ohne ausservertragliche Haftpflicht, Band II, 10. Auflage, Zürich 2014, N 3355

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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