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Verlagsvertrag

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Kommissionsverlagsvertrag

Rechtsgebiet:
Verlagsvertrag
Stichworte:
Verlag, Verlagsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • =   Verlagsvertrag, bei dem Kosten und Risiko von Herstellung und Vertrieb durch den Verlaggeber (anstatt vom Verleger) getragen werden und der Verleger das Werk in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Verlaggebers herausgibt (sog. Kommissionswerke)

Stellung des Verlaggebers

  • Auftragsähnliche Stellung des Verlaggebers
    • Weisungsrecht
    • Recht auf Rechenschaftslegung
    • Vgl. hiezu auch Auftrag

Rechtsnatur

  • Gemischter Vertrag
    • Gemischter Vertrag mit Elementen des Verlagsvertrags, des Werkvertrags, der Kommission und des Hinterlegungsvertrags (für Lagerhaltung) (vgl. HOCHREUTENER INGE, a.a.O., S. 109)
  • Reine Kommission
    • Fälle, in denen der Autor selber die Drucklegung besorgt und dem Verleger einzig der Vertrieb des Werkes obliegt

Gegenstand

  • Dritt- oder fremdfinanzierte Werke
    • für ein begrenztes Marktsegment
    • niedrige Auflagenzahlen, die sich für den Verleger nicht rechnen
  • Refinanzierung
    • Eigenfinanzierung
      • Autor
    • Drittfinanzierung
      • Fonds
      • Stiftungen
      • usw.

Unterschiedliche Vertragsausgestaltung als Praxisproblem

  • Viele Verlage verlangen die Abtretung aller Rechte, was für den konkreten Fall Auslegungsprobleme beschert

Anwendungsfälle von Kommissionswerken

  • Dissertationen
  • Festschriften
  • Tagungsbände
  • Sammelwerke

Literatur

  • HOCHREUTENER INGE, Urhebervertragsrecht im Verlagsbereich, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 75 bzw. S. 107 ff.
  • HILTY RETO M., Basler Kommentar, N 8 Vorbemerkungen zu Art. 380 – 393 OR

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