- = Verlagsvertrag, bei dem Kosten und Risiko von Herstellung und Vertrieb durch den Verlaggeber (anstatt vom Verleger) getragen werden und der Verleger das Werk in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Verlaggebers herausgibt (sog. Kommissionswerke)
Stellung des Verlaggebers
- Auftragsähnliche Stellung des Verlaggebers
- Weisungsrecht
- Recht auf Rechenschaftslegung
- Vgl. hiezu auch Auftrag
Rechtsnatur
- Gemischter Vertrag
- Gemischter Vertrag mit Elementen des Verlagsvertrags, des Werkvertrags, der Kommission und des Hinterlegungsvertrags (für Lagerhaltung) (vgl. HOCHREUTENER INGE, a.a.O., S. 109)
- Reine Kommission
- Fälle, in denen der Autor selber die Drucklegung besorgt und dem Verleger einzig der Vertrieb des Werkes obliegt
Gegenstand
- Dritt- oder fremdfinanzierte Werke
- für ein begrenztes Marktsegment
- niedrige Auflagenzahlen, die sich für den Verleger nicht rechnen
- Refinanzierung
- Eigenfinanzierung
- Autor
- Drittfinanzierung
- Fonds
- Stiftungen
- usw.
- Eigenfinanzierung
Unterschiedliche Vertragsausgestaltung als Praxisproblem
- Viele Verlage verlangen die Abtretung aller Rechte, was für den konkreten Fall Auslegungsprobleme beschert
Anwendungsfälle von Kommissionswerken
- Dissertationen
- Festschriften
- Tagungsbände
- Sammelwerke
Literatur
- HOCHREUTENER INGE, Urhebervertragsrecht im Verlagsbereich, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 75 bzw. S. 107 ff.
- HILTY RETO M., Basler Kommentar, N 8 Vorbemerkungen zu Art. 380 – 393 OR
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.