Beim sog. „Einzelwerk“ zeichnet als Verfasser des Werks ein einzelner Autor:
Definition
- Einzelwerk = Verlagswerk eines Einzelautors
Grundlage
- OR 380 ff.
Abgrenzungskriterium
- Autorenzahl
Gegenstand
- Hauptrecht
- Übertragung des Hauptrechts, wie Rechtsstellung Verlaggeber
- Nebenrechte
- Sofern und soweit für wissenschaftliche Publikationen relevant, gelten auch die Ausführungen zu den Nebenrechten
- Vgl. Kein geschlossener Vertragstypus
Anwendbare Normen
- Anwendung der Normen zum klassischen Verlagsvertrag
Vertrag
Besonderes
- Content Syndicators
- = Verwerter, die Contents unterschiedlicher Literaturquellen zu bestimmten Themen im Hinblick auf bestimmte Zielgruppen
- Offline- und Online-Nutzung
- Klauseln
- Nebenrechteklausel
- Honorarklausel
- Ausdrückliche Formulierung
- Nebenrechte-Nutzung (Datenträger- und Online-Nutzung)
- Honorarhöhe (./. MWST) je vergütungspflichtigen und bezahlten Online-Abruf
- Klauseln
- Wachsende Bedeutung und teilweise Substituierung der Printprodukte
- Übersetzungen
- Übersetzungsrecht (Nebenrecht) ist oft auch bei wissenschaftlichen Publikationen von Relevanz
Literatur
- HOCHREUTENER INGE, Urhebervertragsrecht im Verlagsbereich, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 105 f.
- KOCH, in: Loewenheim Ulrich (Hrsg.), Handbuch des Urheberrechts, München 2003, N 132 zu § 77
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.