LAWINFO

Verlagsvertrag

QR Code

Einzelwerke

Rechtsgebiet:
Verlagsvertrag
Stichworte:
Verlag, Verlagsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim sog. „Einzelwerk“ zeichnet als Verfasser des Werks ein einzelner Autor:

Definition

  • Einzelwerk   =   Verlagswerk eines Einzelautors

Grundlage

  • OR 380 ff.

Abgrenzungskriterium

  • Autorenzahl

Gegenstand

Anwendbare Normen

  • Anwendung der Normen zum klassischen Verlagsvertrag

Vertrag

Besonderes

  • Content Syndicators
    • =   Verwerter, die Contents unterschiedlicher Literaturquellen zu bestimmten Themen im Hinblick auf bestimmte Zielgruppen
    • Offline- und Online-Nutzung
      • Klauseln
        • Nebenrechteklausel
        • Honorarklausel
      • Ausdrückliche Formulierung
        • Nebenrechte-Nutzung (Datenträger- und Online-Nutzung)
        • Honorarhöhe (./. MWST) je vergütungspflichtigen und bezahlten Online-Abruf
    • Wachsende Bedeutung und teilweise Substituierung der Printprodukte
  • Übersetzungen
    • Übersetzungsrecht (Nebenrecht) ist oft auch bei wissenschaftlichen Publikationen von Relevanz

Literatur

  • HOCHREUTENER INGE, Urhebervertragsrecht im Verlagsbereich, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 105 f.
  • KOCH, in: Loewenheim Ulrich (Hrsg.), Handbuch des Urheberrechts, München 2003, N 132 zu § 77

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.