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Rechte-Übertragung
- Verlagsrecht (Hauptrecht)
- Abrede, wonach der Autor dem Verlag das ausschliessliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Buches überlässt
- Präzisierungen
- geografisch
- unbeschränkt?
- beschränkt auf ein bestimmtes Land oder einen Sprachraum
- Dauer
- auf unbestimmte Zeit?
- auf ganze Dauer des Urheberschutzes?
- auf eine bestimmte Dauer?
- Auflagezahl
- Erste Auflage?
- Nachdrucke (unveränderte Folgeauflagen)?
- Neuauflagen?
- Recht an Verlag, Neuauflagen zu verlegen
- Optionsklausel?
- Einräumung des Rechts an den Verleger auf weitere Auflagen
- einseitige Bindung des Autors, aber Chance für eine langfristige positive Zusammenarbeit
- ohne Gewähr, dass der Verlag die künftigen Werke des Autors auch verlegt
- Weitere Detailinformationen
- Nebenrechte
- Wiedergabe
- Rechte, welche der Autor einzeln oder insgesamt zur ausschliesslichen oder nicht ausschliesslichen Nutzung überträgt
- Recht, Dritten Lizenzen für die übertragenen Rechte im Inland und Ausland zu vergeben
- Aufzählung des Nebenrechts-Katalogs (aus Muster-Verlagsvertrag für belletristische Werke, genehm. Fsg. vom 26.06.1998)
- Recht auf Verlegung als Taschenbuch, Schul-, Buchgemeinschafts-, Sonderausgabe- und anderes Werk oder Teile davon
- Recht, das Werk in andere Sprachen oder Mundart zu übersetzen und durch den Verleger oder Dritte erscheinen zu lassen
- Abdruckrecht (Vorabdruckrecht bzw. Nachdruckrecht) in anderen Werken, Zeitschriften oder Zeitungen – sowohl in Teilen wie auch als Ganzes – durch den Verleger oder durch Dritte
- Recht der Speicherung auf und des Ablaufs von verlagseigenen oder fremden (elektronischen wie digitalen) Datenträgern und Datenverarbeitungsanlagen sowie Mikroausgaben und (elektronischen wie digitalen) Datenbanken
- Recht zur Aufnahme auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe mittels Bild- oder Tonträger (zB Hörbuch), sowie das Recht zu deren Vervielfältigung, Verbreitung und Wiedergabe durch den Verleger oder durch Dritte
- Recht, das ganze Werk oder Teile davon in geeigneter Weise für Sehbehinderte vervielfältigen zu lassen oder sonst wie wahrnehmbar zu machen (zB Blindenhörbücher)
- Recht, das Werk im Einvernehmen mit dem Autor zu bearbeiten oder umzugestalten und durch den Verleger oder durch Dritte erscheinen zu lassen
- Recht zum Vortrag des gesamten Werks oder von Teilen durch Dritte
- Weitere Nebenrechte
- Recht auf Bearbeitung als Bühnenstück und Aufführung dieses bearbeiteten Werks
- Recht auf Verfilmung, Bearbeitung als Drehbuch und Filmvorführung
- Recht auf Bearbeitung und Verwertung als Fernsehfilmwerk und Wiedergaberecht
- Recht auf Bearbeitung und Verwertung als Radio(hörspiel)werk und Wiedergaberecht
- Recht auf Werk-Vertonung
- Weitere Detailinformationen
Gewährleistung
- Verlagsrechte
- Versicherung des Autors, dass er alleiniger Inhaber des Verlagsrechts am Werk ist, keine Rechte Dritter verletzt und keinem Dritten das Werk – ganz oder teilweise – in Verlag gegeben oder selber ein solches Verlagsrecht wahrgenommen hat
- Nebenrechte
- Für den Fall der Abtretung auch von Nebenrechten sollte der Autor versichern, allein berechtigt zu sein, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte am Werk zu verfügen, keinem Dritten ein solches Nutzungsrecht eingeräumt oder selber wahrgenommen zu haben
- Für den Fall, dass es sich um ein Werk handelt, in welches Teile von Drittwerken aufgenommen wurden, ist der Verlaggeber verpflichtet, die übernommenen Teile zu bezeichnen
- Klärung der Copyright- und Kosten-Zuständigkeit; in der Regel trägt der Verlag die Kosten
- Pflicht des Verlaggebers, auf Person und Ereignisse hinzuweisen, mit denen das Risiko einer Persönlichkeitsverletzung verbunden sein könnte
- Weitere Detailinformationen
Nebenrechtsverwertung
- Einräumungsdauer der Nebenrechts-Nutzungsbefugnisse
- Regelung, ob die Einräumung erfolgt
- auf die ganze Dauer des urheberrechtlichen Schutzes
- auf begrenzte Dauer (zB 5 Jahre)
- Fristen für allfällige Nebenrechtseinräumungen an Dritte
- Klärung, ob die in Nebenrechtsvereinbarungen festgelegte Dauer trotz Auflösung des Verlagsvertrages weiterbestehen soll
- Ohne Regelung würde das Nebenrecht dem Schicksal des Hauptrechtes folgen und an den Verlaggeber zurückfallen
- Nebenrechts-Verwertung
- Pflicht des Verlags, die ihm übertragenen Nebenrechte angemessen, d.h. nach der Art des Werkes und den branchenüblichen Gepflogenheiten, wahrzunehmen
- Regelung
- Mitwirkung des Autors bei der Nebenrechtsverwertung
- Mitspracherecht des Autors bezüglich Umsetzung seine Textes wie auch hinsichtlich der Art und Umfang der Änderungen am umzusetzenden Werk sowie der Namensnennung des Autors
- Honorierung der Nebenrechts-Verwertung
- Aufführung der Honorare für die Nebenrechtsverwertung
- Detaillierte Aufführung einzeln für jedes Nebenrecht
- Nebenrechtsverwertung durch Autoren bring ihm ein höheres Honorar
- Nebenrechtsverwertung durch ProLitteris oder eine ihrer Schwestergesellschaften
- Klärung der Lizenzeinnahmen-Teilung zwischen Verlag und Autor
- Vergabe von Lizenzen für spezielle Ausgaben zugunsten von Sehbehinderten
- Üblicherweise vergütungsfreie Einräumung
Verhältnis zu Verwertungsgesellschaften
- Verwertungsgesellschaften-Berücksichtigung bei der Regelung
- Interessenwahrung durch sog. Verwertungsgesellschaften für den Verlagsbereich
- Vermeidung einer Doppelabtretung, einmal an den Verlag und einmal an die Verwertungsgesellschaft (aufgrund seiner Autorenmitgliedschaft)
- Wahrnehmung folgender Rechte und ihrer Vergütungsansprüche aus der Massennutzung
- Reprographie (Fotokopierentschädigung)
- Senderechte
- Weitersenderechte
- Öffentlicher Sendempfang
- Leerkassettenabgabe
- Vermietungsrecht
- Schulische Nutzung
- Bildrechte
- zunehmend auch Online-Rechte
Manuskript-Umfang
- Festlegung des Manuskriptumfangs
- aus Kostengründen
- zur Verkaufspreisberechnung
- Informationspflicht des Autoren bei erheblicher Umfang-Abweichung
- Eine erhebliche Abweichung wird bei 20 % und mehr Umfang angenommen
Manuskript-Ablieferung
- Digitale Manuskriptedaten-Zurverfügungstellung
- Pflicht des Autoren, die Manuskript-Daten digital zu speichern und so zuzustellen, einschliesslich Pflicht zur Ersatzzustellung bei Datenverlust
- Bildmaterial
- Beibringungspflicht des Autoren
- Rückgabepflicht des Verlags, nach Drucklegung
- Drucklegung und Lektorierung
- Verpflichtung, dass Verlagssache
- Abzugskontrolle und Erteilung des „Gut zum Druck“
- Verpflichtung, dass Autorsache, ohne besondere Vergütung
Erscheinungstermin
- Festlegung des voraussichtlichen Erscheinungstermins
- Rücktrittsrecht des Autoren für den Fall des nicht zeigerechten Werkherausbringens
- Rechte-Rückfall der übertragenen Recht an den Autoren im Falle des Rücktritts
Autoren-Nennung
- Autorenbezeichnung als Werk-Urheber
- Grundsätzliches
- Wichtiger Stellenwert seiner Namensnennung für den Autor
- Autorenname kommt vermehrt Marketingfunktion zu
- Regelung im Vertrag
- Verpflichtung des Verlegers, den Autoren bei allen Vertriebsanlässen, die sein Buch betreffen, als Werkurheber zu nennen
- Copyright-Vermerk ©
- Grundsätzliches
- Bei jedem Buch stellt sich die Frage nach der Anbringung des Copyright-Vermerks
- Regelung im Vertrag
- Klausel im Verlagsvertrag, wonach sich der Verlag bei der Veröffentlichung zur Anbringung des Copyright-Vermerks © verpflichtet
Autorenexemplare
- Grundsätzliches
- Als sog. Autorenexemplare gelten:
- Die dem Autoren zustehenden Belegexemplare in angemessener Anzahl
- Festlegung
- Pflichtexemplare
- Anspruch auf Autorenexemplare sollte im Verlagsvertrag anzahlmässig ausdrücklich bestimmt werden
- Rabattexemplare
- Die meisten Verlage vereinbaren mit ihren Autoren, dass sie Mehrexemplare mit Rabatt (in Höhe der Buchhandelsmarge) beziehen könnten, aber nicht weiterverkaufen dürften
Freiexemplare
- Grundsätzliches
- Als sog. Freiexemplare gelten:
- Werbeexemplare
- Exemplare für die Einführung des Buches
- Exemplare für Autorenlesungen
- Besprechungsexemplare
- Messe- und Ausstellungsexemplare
- Tagungsexemplare
- Pflichtexemplare für Bibliotheken
- Festlegung
- i.d.R. 15 % der effektiv gedruckten Auflage
Vervielfältigung
- „Gut zum Druck“
- Mit Entgegennahme des „Gut zum Druck“ vom Autor ist der Verlag verpflichtet, das Werk in der genehmigten Fassung zu vervielfältigen und zu verbreiten
- Autorenkorrekturen zwischen „Gut zum Druck“ und Drucklegung
- Zulässigkeit nur, wenn die Korrekturen technisch möglich und für den Verlag zeit- sowie kostenmässig zumutbar sind
- Schriftliche Niederlegung, da häufig sich stellende Problematik
Ausstattung
- Grundsätzliches
- Verleger trägt unternehmerisches Risiko, dass er die für das Werk und den Markt angemessene Ausstattung wählt (vgl. OR 384 Abs. 1)
- Festlegung der Buchausstattung
- Gebundene Ausgabe?
- Broschierte Ausgabe?
- Berücksichtigung der Autorenwünsche?
- Autorenwünsche sollten im Rahmen des Möglichen – immerhin –mitberücksichtigt werden:
- Der Verlag bestimmt in Ansprache mit dem Autor die Ausstattung und die Gestaltung des Buches, namentlich die grafische Gestaltung des Inhalts wie Satzspiegel, Schriftart, Schriftgrösse, Umschlag bzw. Cover
Auflagenhöhe
- Grundsätzliches
- Verleger hat die Auflage so zu bemessen, dass damit ein gehöriger Umsatz erzielt wird (vgl. OR 383 Abs. 2)
- Dabei wird unterscheiden in:
- Erstauflage (erstmalig auf den Markt gebrachte Anzahl des Buches)
- Nachdruck (von der betreffenden Auflage neu gedruckte Exemplare)
- Neuauflage (auf die Erstauflage folgenden (meist bearbeiteten) Auflagen)
- Neuausgabe (neues, aus Nebenrecht bestehendes Werk wie Taschenbuch etc.)
- Bruttoauflage / Druckauflage (Totalzahl je Auflage gedruckter Exemplare)
- Nettoauflage / Nutzauflage (Anzahl je Auflage gedruckter Exemplare abzüglich Freiexemplare und Autorenexemplare)
- Festlegung
- Der Verlag legt fest:
- Höhe der ersten Auflage
- Druck von Nachdrucken und Neuauflagen, sofern ihm die entsprechenden Rechte abgetreten wurden
- Die Erwähnung ist im Verlagsvertrag ist zweckmässig
Verkaufspreis
- Grundsätzliches
- Verleger legt den Preis fest, und zwar so, dass der Absatz nicht übermässig erschwert wird (vgl. OR 384 Abs. 2)
- Der Verlag stützt sich hierbei auf seine Erfahrung und seine Marktkenntnisse
- Regelung im Vertrag
- Erwähnung, dass der Verlag
- den Verkaufspreis bestimmt
- ggf. berechtigt ist, später den Verkaufspreis herauf- oder herabzusetzen, mit der Verpflichtung zur Autoreninformation (wegen der Relevanz für seinen Honoraranspruch)
Vertrieb
- Vertriebskanäle
- Die Vertriebskanäle dürften bei wichtigen Werken erwähnt werden, zB:
- Buchhandel
- Versandhandel
- Online-Buchvertrieb
- Amazon-Nutzung
- etc.
Werbung
- Werbe- und Absatzmassnahmen
- Die Verlagspflicht gemäss OR 384 Abs. 1, für gehörige Bekanntmachung zu sorgen und die üblichen Mittel für den Absatz zu verwenden, sollte – sofern möglich – konkretisiert werden:
- Prospekte
- Inserate
- Präsentation in Vorschauen der Neuerscheinungen
- Präsentation in Verlagsverzeichnissen und Verlagskatalogen
- Vermeldung in e-mails oder Newsletters an Fachleser
- Ankündigung im Online-Shop des Verlages
- usw.
- V.a. Belletristische Werke
- Bekanntmachung an Buchmessen
- Autorenvorlesungen
- Präsentation an Bücherzirkels
- Abdruck von Rezensionen
- usw.
- Sondermassnahmen
- Versand an Literaturkritiker und Zeitschriftenverlage
- Expedierung von Besprechungsexemplaren an einen bestimmten Personenkreis
Rezensionen
- Verlagsmitteilung an den Autoren
- Der Verlag ist im Verlagsvertrag zu verpflichten, dem Autoren eintreffende Rezensionen weiterzuleiten
- Rezensionspublikation?
- Ob und inwieweit eine Pflicht zur Veranlassung von Rezensionspublikationen bestehen soll, ist Verhandlungs- und Redaktionssache
Nachdrucke
- Grundsätzliches
- Nachdruck = von der betreffenden Auflage neu gedruckte Exemplare
- Rechtseinräumung an Verlag verlangt von diesem bei Realisationsabsicht
- eine frühzeitige Autoreninformation
- die Ermöglichung von Berichtigungen und Korrekturen durch den Autoren innert angemessener Frist (vgl. OR 385 Abs. 2)
- Festlegung
- Berichtigungs- und Korrekturfrist für den Autoren
- Belletristik
- 3 Monate (lt. Muster-Verlagsvertrag für Belletristik)
- Wissenschaftliche Werke
- Angemessen längere Frist, da die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gefunden und meist in verschiedene Stellen eingearbeitet werden müssen
- Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse
- Berücksichtigung allfälliger Autorenhindernisse
- Arbeitsüberlastung, Krankheit, Unfall usw.
- Beachtung des in URG 11 Abs. 1 verankerten Autorenbestimmungsrechts
- Bearbeitung durch einen Dritten nur im Einverständnis mit dem Autor (Berücksichtigung des Urheberpersönlichkeitsrecht)
Neuauflagen
- Grundsätzliches
- Neuauflage = auf die Erstauflage folgenden (meist bearbeiteten) Auflagen
- Festlegung
- Siehe „Nachdrucke“ oben, Teil „Festlegung“
- Vergriffene letzte Auflage und Versäumnis des Verlags, rechtzeitig eine neue Auflage zu realisieren
- Prüfung, ob der Autor in Anlehnung an OR 383 Abs. 3 die vertragliche Möglichkeit haben soll, nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung und Fristansetzung vom Verlagsvertrag – ohne gerichtliche Fristansetzung im Sinne von OR 107 ff. – zurücktreten zu können, unter dem Hinweis, dass die Rechte – abgesehen von allfällig weiterlaufenden Nebenrechten – auf den Autor zurückfallen
Neuausgaben
- Grundsätzliches
- Neuausgabe = neues, aus Nebenrecht bestehendes Werk (zB Taschenbuch)
- Festlegung
- Siehe „Nachdrucke“ oben, Teil „Festlegung“
Honorar für Hauptrecht
- Mengenhonorar
- Berechnungsgrundlage
- i.d.R. der Ladenpreis, ev. Ladenverkaufspreis ./. Buchhandelsrabatt
- pro verkauftes resp. bezahltes Buchexemplar
- Berechnungsergebnis für Autor
- zB 10 % vom Ladenpreis pro verkauftes Buch ./. MWST
- Staffelung und proportionale Erhöhung?
- Praxis im Belletristik- und Sachbuchbereich
- Honorar wird nach Auflagenzahl gestaffelt und proportional erhöht
- Von der Honorarpflicht ausgenommen
- Frei- und Autorenexemplare
- Pauschalhonorar
- Arten und Möglichkeiten
- Einmalzahlung (buy-out-Variante)
- Abgeltung der Rechteübertragung (inhaltlich unbeschränkte Übertragung auf die ganze Dauer des Urheberrechts)
- Bestsellervorbehalt für eine Honorarerhöhung, falls der Erfolg des Buches grösser als erwartet wird
- Pauschalhonorar pro Auflage
- Berechnungsgrundlage = geschätzte mutmassliche Verkaufsauflage
- AHV
- Hinweisobliegenheit des Verlegers
- Festhaltung des Status der selbständigen Erwerbstätigkeit des Autoren
- Ist der Autor selbständigerwerbend, sollte dies und seine Pflicht, die Beiträge selbst der AHV-Kasse abzuliefern im Verlagsvertrag festgehalten werden
- Postulierung der Informationspflicht des Autoren, für den Fall, dass hinsichtlich seiner selbständigen Erwerbstätigkeit eine Änderung eintreten sollte
- MWST
- Hinweisobliegenheit des Verlegers
- Festhaltung der MWST-Pflicht des Autoren
- Ist der Autor mehrwertsteuerpflichtig, hat ihm der Verlag zusätzlich zum Honorar die Mehrwertsteuer (MWST) zu vergüten und gesondert auszuweisen
- Postulierung der Informationspflicht des Autoren, für den Fall, dass MWST-mässig eine Änderung eintreten sollte
- Zahlungsmodalitäten
- Abrechnungsperiode
- halbjährlich oder jährlich
- Abrechnungszeitpunkt
- innert bestimmter Dauer nach der Abrechnungsperiode
- Fälligkeit
- meistens 30 Tage nach Abrechnung
- Rücktrittsrecht für den Fall nicht rechtzeitiger Honorarzahlung
- Rücktrittsklausel, wonach der Autor bei nicht bzw. nicht rechtzeitiger Honorarzahlung vom Verlagsvertrag ex nunc zurücktreten kann und alle Rechte an den Autoren zurückfallen
Liquidierung von Restauflagen
- Grundsätzliches
- Erreicht das Werk den wirtschaftlich vertretbaren Umsatz nicht (mehr), so ist der Verlag in der Regel berechtigt, das Werk
- zu verramschen
- (ganz oder teilweise) zu makulieren
- Die Liquidation von Restauflagen sollte vertraglich geregelt werden
- Regelung im Vertrag
- Informationspflicht des Verlags gegenüber dem Autoren und Einräumung folgender Möglichkeiten
- Aufkauf des Restbestandes
- Unentgeltliche Übernahme des Restbestandes gegen Vergütung der Versandkosten
- Rechterückfall wegen Wegfalls des Vertragszwecks, mit Ausnahme laufender Nebenrechtsverwertungen
- Verramschungs-Honorar
- Ramscherlös über den Herstellungskosten
- Autorenhonorar von oft 10 % des die ursprünglichen Herstellungskosten übersteigenden Ramscherlös
- Ramscherlös unter den Herstellungskosten
- Entfallen des Autoren-Honoraranspruchs
Verlagsübernahme
- Grundsätzliches
- Die Übernahme eines Verlages durch einen Drittverlag hat meistens Folgen auch auf das Redaktionsprogramm und damit möglicherweise auch auf die Interessen des Autors
- Regelung im Vertrag
- Rücktrittsrecht des Autoren im Falle des Vorliegens wichtiger Gründe
- Änderung Verlagsprogramm
- Aufgabe des Fachprogramms (zB Recht)
- Beschränkung auf andere Disziplinen (zB Wirtschaftsrecht oder Medizin statt Recht)
- Generelle Neuausrichtung des Verlags
- etc.
- Pflicht zur Rückübertragung der Rechte an den Autoren
Verlegerkonkurs
- Grundsätzliches
- Kein Unternehmen ist vor dem Fallieren gefeit, auch ein Verlagsunternehmen nicht
- Regelung im Vertrag
- Klausel im Verlagsvertrag (Konkursklausel), welche Modalitäten für die Rückübertragung der Rechte an den Autoren gelten
- Weitere Detailinformationen
Beendigung
- Grundsätzliches
- In Verlagsverträgen wird oft wegen des persönlich-emotionalen Verhältnisses von Verleger und Verlaggeber
- Keine Kündbarkeits-Regelung
- Wird das Verlagsrecht nur für eine Auflage übertragen,
- soll der Verlag diese erste Auflage bis zur ihrer Erschöpfung vertreiben können
- ist der Autor für die Herausgabe weiterer Auflagen frei, weshalb sich eine Kündigungsklausel erübrigt
- Regelung für den Fall der Verramschung oder Makulierung
- Siehe oben unter „Liquidierung von Restauflagen“
- Regelung im Vertrag
- Wird das Verlagsrecht für mehrere Auflagen übertragen,
- sollte ein Kündigung aus wichtigen Gründen vereinbart und festgehalten werden, dass
- die Rechte an den Autoren zurückfallen
- der Verleger die laufende Auflage noch
- während einer zu bestimmenden Zeit weitervertreiben darf
- bis zum Vergriffensein weiter ausliefern darf
Schlussbestimmungen
- Erfüllungsortklausel
- Grundsätzliches
- Der Erfüllungsort ist derjenige, an dem der Schuldner zu leisten hat (vgl. OR 74)
- Regelung im Vertrag
- Erfüllungsort-Abrede > Sitz des Verlages
- Weitere Detailinformationen
- Schriftformklausel
- Grundsätzliches
- Klausel, wonach Änderungen oder Ergänzungen des Verlagsvertrages – zu ihrer Gültigkeit oder zu Beweiszwecken – der Schriftform bedürften
- Regelung im Vertrag
- Zur Vermeidung der Einrede mündlicher Vertragsänderungen oder –ergänzungen sollte die Schriftform als Gültigkeitsvoraussetzung verabredet werden
- Weitere Detailinformationen
- Abtretungsverbot
- Verrechnungsverbot
- Rechtswahlklausel
- Anwendbares Recht
- Primäre Massgeblichkeit des Verlagsvertrages
- Ergänzend anwendbare Bestimmungen
- Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
- Schweizerisches Urhebergesetz (URG)
- Weitere Detailinformationen
- ev. Mediationsklausel
- Gerichtsstandsklausel
- Salvatorische Klausel
Literatur
- HOCHREUTENER INGE, Urhebervertragsrecht im Verlagsbereich, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 88 ff.
- SCHRICKER GERHARD, Kommentar Verlagsrecht, 3. Auflage, München 2001, N 19 ff. zu § 14
Weiterführende Informationen
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