Durch ein Vermächtnis (auch Legat genannt), das im Testament oder Erbvertrag verfügt wird, kann eine Person am Nachlass beteiligt werden, ohne ihr eine Erbenstellung einzuräumen:
Das Vermächtnis ist eine erblasserische Zuwendung einzelner Nachlassgegenstände (Sachwerte wie Immobilien, Kunstwerke, Wertpapiere oder Schmuck) oder einer Nachlass-Quote / eines festen Betrages ohne Einräumung einer Erbenstellung.
Vermächnisnehmer kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person (z.B. eine wohltätige Organisation) sein.
ÜBERSICHT – VERMÄCHTNIS |
Allgemeines zum Vermächtnis
Abgrenzung
- zum (gesetzlichen oder eingesetzten) Erben
- zur Schenkung
- zum Auflagebegünstigten
- zum Stiftungsdestinatär
- zur Teilungsvorschrift
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Errichtungsform
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Vermächtnis-Inhalt
Als Vermächtnis-Inhalt kommen geldwerte Nachlassgegenstände in Betracht, insbesondere:
- Grundstücke
- Bewegliche Sachen (insb. Geld)
- Forderungen
- Immaterialgüterrechte
- Nutzniessung/Wohnrecht
- Dienstbarkeiten
- Pfandrechte
- Versicherungsansprüche
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Vermächtnis-Arten
In Lehre und Rechtsprechung werden folgende Vermächtnis-Arten unterschieden:
- Barvermächtnis
- Sachvermächtnis
- Quotenvermächtnis
- Liberationsvermächtnis
- Versicherungsvermächtnis
- Untervermächtnis
- Verschaffungsvermächtnis
- Vorausvermächtnis
- Ersatzvermächtnis
- Vor- und Nachvermächtnis; Spezialform: «auf den Überrest»
- Wahlvermächtnis
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Rechtsnatur des Vermächtnisanspruchs
- Obligatorischer Anspruch auf Aushändigung
- Einzelnachfolge
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Entstehungszeitpunkt des Vermächtnisanspruchs
- Entstehung im Zeitpunkt des Todes des Erblassers
- Erfüllbarkeit
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Fälligkeit des Vermächtnisanspruchs
- Primär gemäss erblasserischer Anordnung
- Subsidiär gemäss gesetzlicher Regelung
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Vermächtnisbeschwerte Person(en)
- Primär gemäss erblasserischer Anordnung
- Subsidiär gemäss gesetzlicher Regelung
- Beim Versicherungsvermächtnis
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Geschuldete Erfüllungshandlung
Je nach Vermächtnisgegenstand:
- Zahlung
- Besitzübergabe
- Grundbucheintrag
- Zession
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Vermächtnis-Herabsetzung
- Zum Schutz der pflichtteilsgeschützten Erben
- Zum Schutz für den Vermächtnisnehmer vor übermässiger Beschwer
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Vermächtnisklage
- Leistungsklage
- Aktivlegitimation
- Passivlegitimation
- Verjährung
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Ursprüngliche Unmöglichkeit
- Regel: Dahinfallen des Vermächtnisanspruches
- Ausnahme: Ersatzanordnung des Erblassers (Ersatzvermächtnis)
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Nachträgliche Unmöglichkeit
- Unverschuldete nachträgliche Unmöglichkeit
- Verschuldete nachträgliche Unmöglichkeit
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Leistungsstörungen
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Ersatzvermächtnis im Besonderen
- Begriff
- Abgrenzung zur Ersatzerben-Einsetzung
- Ersatzverfügungs-Grund
- Voraussetzung der Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit
- Mehrheit von Erstbedachten
- Mehrheit von Zweitbedachten
- Ketten-Ersatzverfügungen
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Vor- und Nachvermächtnis im Besonderen
- Begriff
- Abgrenzung zur Nutzniessung
- Motive
- «Voranfall»
- Inventaraufnahme
- Aushändigung an Vorvermächtnisnehmer gegen Sicherstellung
- Anordnung Erbschaftsverwaltung
- Rechtsstellung des Vorvermächtnisnehmers
- Nachvermächtnis auf den Überrest
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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