Durch ein Vermächtnis (auch Legat genannt), das im Testament oder Erbvertrag verfügt wird, kann eine Person am Nachlass beteiligt werden, ohne ihr eine Erbenstellung einzuräumen:
Das Vermächtnis ist eine erblasserische Zuwendung einzelner Nachlassgegenstände (Sachwerte wie Immobilien, Kunstwerke, Wertpapiere oder Schmuck) oder einer Nachlass-Quote / eines festen Betrages ohne Einräumung einer Erbenstellung.
Vermächnisnehmer kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person (z.B. eine wohltätige Organisation) sein.
ÜBERSICHT – VERMÄCHTNIS | |
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Allgemeines zum Vermächtnis
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Als Vermächtnis-Inhalt kommen geldwerte Nachlassgegenstände in Betracht, insbesondere:
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Vermächtnis-Arten
In Lehre und Rechtsprechung werden folgende Vermächtnis-Arten unterschieden:
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Rechtsnatur des Vermächtnisanspruchs
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Entstehungszeitpunkt des Vermächtnisanspruchs
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Fälligkeit des Vermächtnisanspruchs
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Vermächtnisbeschwerte Person(en)
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Geschuldete Erfüllungshandlung Je nach Vermächtnisgegenstand:
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Vermächtnis-Herabsetzung
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Leistungsstörungen
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Ersatzvermächtnis im Besonderen
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Vor- und Nachvermächtnis im Besonderen
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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