Definition Geschäftspartner (Business Partner)
Als Geschäftspartner (sog. Business Partner) gelten
- Positiv
- Jeder, der mit dem eigenen Unternehmen in geschäftlichem Kontakt steht wie
-
- Kunden
- Lieferanten
- Subunternehmer
- Lizenznehmer
- Franchisenehmer
- Vertriebspartner
- Berater und andere Dienstleister
- Intermediäre
- etc.
-
- Jeder, der mit dem eigenen Unternehmen in geschäftlichem Kontakt steht wie
- Negativ
- Mitarbeiter oder Organe des eigenen Unternehmens (zB VR oder Revisionsstelle etc.) sind keine Business Partner.
Business Partner-Due Diligence-Ziel
Mit der Prüfung von Geschäftspartnern sollen identifiziert und abgesichert werden:
- Annahmen über den Geschäftspartner;
- Voraussetzungen einer Zusammenarbeit;
- Angebote;
- relevante Risiken.
Welche Form der Due Diligence Anwendung finden soll, hängt ab
- von der jeweiligen Situation;
- vom Vorhaben;
- vom Risikoausmass.
Bewertet und überprüft werden:
- potenzielle Geschäftspartner;
- bestehende Geschäftspartner;
- deren verantwortlich handelnde Personen.
Business Partner-Due Diligence-Notwendigkeit
- M&A-Aktivitäten
- Joint Ventures
- Lieferketten
- Vertriebskanäle
- Wertschöpfungsketten
- etc.
Weiterführende Informationen
- Unternehmensverkauf / Unternehmenkauf
- Unternehmensfusion
- Unternehmensspaltung
Onboarding Due Diligence
Viele Vertragsparteien überspringen, geblendet durch die Geschäftsabschluss-Möglichkeit, die Grundsatzfrage, mit wem und, ob man mit der betreffenden Gegenpartei Geschäfte tätigen kann und soll:
- Gegenparteien-Kontrolle („screen business partners“)
- Informationen aus Markt oder Branche
- Checks
- Geldwäschereibekämpfung (AML Anti Money Laundering)
- Terrorismusbekämpfung (CFT Countering the Financing of Terrorism)
- Korruptionsbekämpfung (Anti Corruption, FCPA & UK Bribery act)
- Allgemein
- Unternehmenssitz
- Ergebnisse, Bilanzen und Erfolgsrechnungen
- Sanktionslisten
- PEP-Listen
- Red Flags
- Negative (internationale) Berichterstattung
- Charakter der Gegenpartei
- Rückschlüsse aus der Zusammensetzung der Verhandlungsdelegation
- Rückschlüsse aus internen Entscheidungsabläufen
- Rückschlüsse aus Antwort- und Erklärungs-Verhalten
- Erfordernis: Handshake-Qualität der Gegenpartei
- „mit bestimmten Personen schliesst man einfach keine Verträge“
- Vorauseilender Parteienruf bzw. Ruf des beigezogenen Beraters (Anwalts)
- Parteienscreening
- Bauchgefühl
- Erfahrungen aus vorvertraglichen Verhandlungen
- Grundsatz, dass sich Personen in gleichen oder ähnlichen Situationen immer wieder gleich verhalten
- Gegenpartei ist nicht in der Lage das geplante Geschäft zu tätigen
- Fehlende Bewilligungen (zB Bank- und Effektenhändler-Lizenz, SRO-Anschluss uam)
- Fehlende fachliche Kompetenz
- Fehlende personelle Ressourcen (Manpower)
- Fehlende Infrastruktur
- Fehlende finanzielle Mittel
- Ausfall der Gegenpartei
- Unternehmung kann ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen
- Behördliche Auflagen (Aufsicht)
- Insolvenz
- Gesellschaftsstruktur
- Unternehmen mit ungewöhnlicher und / oder komplexer Eigentümerstruktur
- Unübersichtliche Verhältnisse
- zu steuer- oder refinanzierungs-getriebene Strukturen
- unerklärliche Unternehmens- bzw. Funktions-Splittings
- Refinanzierungsgebaren
- (stringente) Leverage-Finanzierung
- Eigenkapital-Nachweise gegenüber Bank, refinanziert durch Private Equity
- u.ä.
- PEP-Risiken
- Stringente Überwachung / Compliance
- Risikodiversifikation
- Unternehmung kann ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen
- Potentielle (Compliance-)Risiken
- Gefahr, dass man sich in die Abhängigkeit des Geschäftspartners begibt
- Korruption
- Kartellrechtsverletzungen
- Regelverstösse bei
- Einkauf
- Vertrieb
- Projektgeschäft
- Expansion in andere Länder
- Reputationsrisiken
Weiterführende Informationen
Tipps
- Zeichnen und Festhalten
- Parteikarten (Mind Map)
- Erstellen Sie ein Mind Map der künftigen Vertragsparteien ihrer geplanten Rechtsgeschäfte
- Datenblatt
- Firma des Geschäftspartners
- Unternehmensinformationen
- Art der Geschäftsbeziehung
- Ergebnis der Integritätsprüfung Beraterkarten (Mind Map)
- Erstellen Sie ein zusätzliches Mind Map, in dem Sie die Berater den künftigen Vertragspartnern zuordnen
- Abzeichnung der Partei- und Berater-Karten durch die Teilnehmer
- Nur so erkennen Sie nicht angebundene Mitläufer / Trittbrettfahrer
- Personen, die ohne Autorisierung in Sitzungen sitzen
- Personen, die von Parteiberatern als (unnötige) zusätzliche Escrow Agents oder Paymasters eingeschleust werden
- Nur so erkennen Sie, ob Personen mit Eigengeschäftsinteressen in den Verhandlungen mitlaufen
- Nur so erkennen Sie nicht angebundene Mitläufer / Trittbrettfahrer
- Parteikarten (Mind Map)
- Recherchieren (Business Partner Screening
- Gegenpartei- und Berater-Screening
- Google-Screening
- WorldCheck
- Handelsregister-Check
- Check der formalen und faktischen Organe der Gegenpartei
- uam.
- Unterstützung durch informierte Berater
- Gegenpartei- und Berater-Screening
- Compliance-Check
- Geschäftspartner Compliance-Fragebogen ausfüllen lassen
- Monitoring
- Vgl. ferner Risks / Risiko-Management
- Compliance-Programme
- Das Unternehmens-Compliance-Programm sollte nicht nur auf eigene Führungskräfte und Mitarbeiter fokussieren, sondern Geschäftspartner und deren Nahestehende (Third Parties) miteinbezieh
Business Partner-Due Diligence-Anlässe
- Überprüfung des Geschäftspartners bei der Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung
- Laufende und regelmäßige Überprüfung bestehender Geschäftspartner
Unsere Dienstleistungen
- Wir helfen Ihnen gerne beim Gegenparteien- und Berater-Screening, bei der Gegenparteien- bzw. Berater-Beurteilung und bei den weiter notwendigen Massnahmen
- Rufen Sie uns an [+41 (0)44 268 40 00] oder kontaktieren Sie uns per e-mail [[email protected]]
High Risk-Business Partners
Bei High Risk-Business Partners drängt sich eine weitergehende Business Partner- Due diligence, eine sog. «Enhanced Due Diligence», auf:
- detaillierte Informationen über Personen und Unternehmen
- weitergehende Angaben zu den Personen und / oder zum Unternehmen, wie
- Abgleich von Watch- und Sanktionslisten
- Genaue Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse
- Beizug von Informationen aus externen Quellen für die Risikobewertung
- Abklärungen hinsichtlich allf. Geldwäsche-Vorwürfe (Anti Money Laundering (AML)).
Eine verstärkte Sorgfalt, d.h. eine sog. «Enhanced Due Diligence», kann in folgenden Situationen angebracht sein:
- Politisch exponierte Personen (Politically exposed persons (PEP’s)
- Unternehmen mit ungewöhnlicher und / oder komplexer Organisations- oder Unternehmensstruktur
- Privatbanken
- Anonyme Transaktionen in der Unternehmenshistorie
- Länder, gegen welche Sanktionen und / oder Embargos erlassen wurden
- Länder ohne angemessene AML- / CFT-Systeme
- Hochrisiko-Länder gemäss Geldwäscherei-Gesetzgebung oder -Abkommen.
Weiterführende Informationen
Business Partner-Screening zur Selbststeuerung
Die Business Partner-Due Diligence, oder hier auch «Screening» bezeichnet, soll das eigene Verhalten kontrollieren bzw. steuern und Falscheinschätzungen offenbaren.
Jedermann lässt sich durch den Auftritt und das Verhalten der Gegenpartei beeinflussen:
- Makellose Erscheinung der Vertreter der Geschäftspartner
- Knigge-Beachtung und Weltgewandtheit
- Brancheninformiertheit
- Behauptete Gemeinsamkeiten
- Vorgaukelung eines Geschäftsmodells
- Nichtoffenlegung aller Informationen oder Tatsachen
- Social Engineering der Gegenpartei
- etc.
Oft ist es die eigene Haltung, die zu einer – unzutreffenden oder unrealistischen – Einschätzung beiträgt:
- Unbewusst:
- Emotionen
- Sympathien für die Gegenpartei
- Gegenpartei hat in seinem Verhalten etwas, was einem fehlt
- Hilfsbereitschaft
- die eigenen Gier
- Mainstream-Denken
- Gedanken, dass
- eine Geschäftsmöglichkeit verpasst wird
- es sich um eine einmalige Chance handelt
- ein Konkurrent die Geschäftschance einem wegschnappt
- einem die Zeit für ein bestimmtes gewinnträchtiges Geschäft davonläuft
- ein späterer Einstieg ins Geschäft die Gewinnspanne kürzt
- etc.
- bewusst:
- Man will ein lange erstrebtes Ziel erreichen und sieht nun die Chance dazu, auch wenn man nicht absolut von der Sache überzeugt ist
- man sieht Gefahren u/o Probleme, denkt aber, dass man genügend kompetent und potent ist, die Geschäftsfolgerisiken zu managen
- man will später Fehler der Gegenpartei ausnutzen, das konkrete Business oder gar das Unternehmen des Geschäftspartners an sich ziehen,
- wobei dann von bestimmten Geschäftspartnern nicht erstrebenswerte Ebenen erklommen werden,
- wer übertölpelt besser
- wer hat sich besser vorbereitet («wer hat die bessere Karten»)
- wer hat das bessere «Vertragsverletzungs-Modell»
- wer hat die besseren Beziehungen
- wer hat die «besseren» Anwälte
- wer hat mehr Geld
- wer ist intelligenter
- wer ist korrupter
- wobei die einen eher Laien statt «ebenbürtiger» Vertragspartner aussuchen
- wobei es für andere eine Art «Sport» ist, sich mit anderen unfairen Partnern zu messen.
- wobei dann von bestimmten Geschäftspartnern nicht erstrebenswerte Ebenen erklommen werden,
- Kombination von unbewusster und bewusster Falscheinschätzung
Elemente der Business Partner-Due Diligence-Prüfung
Eine Business Partner-Due Diligence soll helfen, folgende vier wesentliche Risiken vermeiden oder vermindern:
- Wirtschaftliche Risiken
- Beim Kauf, bei einer Fusion oder bei einem sonstigen Zusammenschluss von Unternehmen ist eine Due Diligence Check essentiell, um zu validieren:
- Reputation und Qualität des Übernahmekandidaten;
- Kaufobjekt.
- Die Prüfung sollte auf Basis einer systematischen Analyse erfolgen, mit
- Bewertung von
- Stärken
- Schwächen
- Absicherung der Zielerreichung
- Einschätzung der
- Chancen
- Risiken.
- Bewertung von
- Beim Kauf, bei einer Fusion oder bei einem sonstigen Zusammenschluss von Unternehmen ist eine Due Diligence Check essentiell, um zu validieren:
- Finanzielle Risiken
- Die Zusammenarbeit mit nicht-integren Geschäftspartnern kann Folgen haben, zB
- Sanktionen
- Strafen / Bussen
- etc.
- Die Zusammenarbeit mit nicht-integren Geschäftspartnern kann Folgen haben, zB
- Rechtliche Risiken
- Mithilfe der Due Diligence-Prüfung können sich Unternehmen davor schützen, in Verbindung gebracht werden, mit einem Geschäftspartner, einem Lieferketten-Partner oder einem Subunternehmen, welche sich schuldig machten oder in Verbindung gebracht werden, mit:
- Bestechung;
- anderen Formen der Korruption;
- Geldwäscherei.
- Mithilfe der Due Diligence-Prüfung können sich Unternehmen davor schützen, in Verbindung gebracht werden, mit einem Geschäftspartner, einem Lieferketten-Partner oder einem Subunternehmen, welche sich schuldig machten oder in Verbindung gebracht werden, mit:
- Reputations-Risiken
- Geschäftspartner, welche mit Wirtschaftskriminalität in Verbindung gebracht werden, können dem eigenen Unternehmen enorme Reputationsschäden verursachen.
- beachtet, kann inkorrektes Verhalten eines Geschäftspartners rufschädigend auswirken.
Weiterführende Informationen
Ablauf Business Partner-Due Diligence-Prüfung
Ein Business Partner-DD-Prüfprozess kann wie folgt ablaufen:
- Vorbereitung / Analyse
- Identifikation des Vertragspartners
- Bestimmung der Person des zu prüfenden Business Partners
- Festlegung
- der notwendigen Ressourcen;
- der zu sammelnden Informationen;
- des Prüfungsumfangs;
- Bezeichnung der zu beschaffenden Dokumente zum Unternehmen bzw. zu Personen (Entscheidungsträger)
- Entscheid
- Business Partner-DD-Prüfauftrag erteilen?
- Zusammenarbeit mit Business Partner ablehnen?
- Umsetzung
- Google-Screening
- WorldCheck
- Handelsregister-Check
- Abklärung
- formale Organe des Geschäftspartners
- faktische Organe der Gegenpartei
- Ermittlung des / der wirtschaftlich Berechtigten
- Abgleich mit
- globalen Sanktionslisten
- Watchlists
- Blacklists
- PEP-Check
- Analyse der zusammengetragenen Informationen
- Identifizierung von
- Schwachstellen
- potenziellen Risiken
- Erstellung eines Due Diligence Reports mit Auflistung der Ergebnisse bzw. Summary
- Kontrolle
- Festlegung des Ongoing-Prüfzyklus
- Bestimmung des Business Partner-Monitorings
- Verhaltensschwächen
- Veränderungsvorgaben
- Reaktionsschwelle bei Fehlentwicklung
- etc.
Ongoing Due Diligence
Nichts ist beständiger als die Veränderung. Es können sich daher auch die Verhältnisse bei einem Geschäftspartner (ver-)ändern, weshalb zu empfehlen ist:
- Eine periodische Überprüfung bestehender Geschäftspartner.