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Zession

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Begriff

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kurz-Definition

Vereinbarung, wonach ein Dritter als neuer Gläubiger an die Stelle des bisherigen tritt 

Ausführliche Definition

Mit der Zession (auch: Abtretung bzw. Forderungsabtretung) überträgt der Gläubiger (Zedent) seine Forderung aus einem Schuldverhältnis mittels Zession (auch: Abtretungsvertrag) auf einen Dritten (Zessionar), wobei der Vorgang in der Regel weder der Zustimmung noch der Benachrichtigung des Schuldners bedarf (vgl. aber OR 167

Weitere Synonyme

  • Anspruchsabtretung
  • Forderungsverkauf
  • Forderungsübertragung
  • Zessionsweise Forderungsübertragung

In Französisch

  • cession des créances

In Italienisch

  • cessione di crediti

In Englisch

  • Assignment of Claims

 

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