Der Gesetzgeber stellt an die Lohnzession besondere Anforderungen:
- Die Abtretung künftiger Lohnforderungen ist unzulässig
- Ausnahme:
- Abtretung künftiger Lohnforderungen zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten im Umfange ihrer Pfändbarkeit (OR 325 Abs. 1; SchKG 93 / Existenzminimum)
- Ausnahme:
- Die Abtretung fälliger Lohnforderung ist zulässig
- Abreden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffend Abtretungs-Verbot für künftige Lohnforderungen zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten
Schutzwirkung (vor sich selbst) gegenüber Dritten (OR 164 + ZGB 899 Abs. 1) wie zB Kleinkreditgeber, Anbietern von Finanzierungsleasing usw.
» Weiterführende Informationen zu Lohnzession
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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