Der Dividendenanspruch des Sicherungszessionars besteht, sofern keine Volldeckung durch das Inkasso der abgetretenen Forderungen erreicht wurde, nur auf der Ausfallforderung. Der resolutiv-bedingte Teil der Kreditforderung ist infolge Inkasso abgetretener Forderungen bereits getilgt worden und damit untergegangen. – Der Sicherungszessionar (Bank) ist – wie vorn dargelegt – abrechnungspflichtig.
Hat der Kreditgeber die Globalzession nicht abgerechnet und die nicht beanspruchten Zessionsforderungen nicht zurückzediert, darf die Dividende auf seine im Kollokationsplan zugelassene Kreditforderung nicht ausgefolgt werden; die gesamte auf die Kreditforderung entfallende Dividende ist bei der Kantonalen Depositenstelle bis zur Abrechnung zu hinterlegen.
Die treuhandvertragliche Abrechnungspflicht resp. die (zusätzlich) konkursverfahrensrechtliche Mitwirkungsobliegenheit des Kreditgebers wird durch die Hinterlegung der gesamten Dividende „diszipliniert“: Weigert sich der Kreditgeber seinen vormals, jedoch latent weiter bestehenden konkursverfahrensrechtlichen Mitwirkungsobliegenheiten innerhalb von 10 Jahren seit Konkursschluss nachzukommen, kann das Konkursamt ausschliesslich eine Nachverteilung der nach Ablauf von 10 Jahren frei gewordenen Dividende vornehmen. Die abzurechnen gewesenen, zedierten Forderungen dürften zu diesem Zeitpunkt verjährt sein.
Alternativ kann die Konkursverwaltung, jedoch zwingend vor Schluss des Konkursverfahrens, den Klageweg beschreiten, um die treuhänderische Abrechnungspflicht des Kreditgebers durchzusetzen, resp. diesen Abrechnungsanspruch den Gläubigern zur Abtretung gemäss SchKG 260 anbieten.
Meistens wird die Konkursverwaltung – zur Vermeidung einer Nachverteilung – versuchen, den Sicherungszessionar (Bank) zu motivieren, noch vor Verteilung bzw. Konkursschluss abzurechnen.
Sollte der Kreditgeber (Bank) aus den Zessionsforderungen sogar eine Volldeckung erzielen, wird die Hinterlage automatisch frei zur ergänzenden Verteilung an die Gläubigergesamtheit resp. zunächst an jene Gläubigergruppe der allgemeinen Masse, die (noch) keine Volldeckung erhielt.
Weiterführende Informationen zu Verteilung