LAWINFO

Zession

QR Code

Verteilung

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Dividendenanspruch des Sicherungszessionars besteht, sofern keine Volldeckung durch das Inkasso der abgetretenen Forderungen erreicht wurde, nur auf der Ausfallforderung. Der resolutiv-bedingte Teil der Kreditforderung ist infolge Inkasso abgetretener Forderungen bereits getilgt worden und damit untergegangen. – Der Sicherungszessionar (Bank) ist – wie vorn dargelegt – abrechnungspflichtig.

Hat der Kreditgeber die Globalzession nicht abgerechnet und die nicht beanspruchten Zessionsforderungen nicht zurückzediert, darf die Dividende auf seine im Kollokationsplan zugelassene Kreditforderung nicht ausgefolgt werden; die gesamte auf die Kreditforderung entfallende Dividende ist bei der Kantonalen Depositenstelle bis zur Abrechnung zu hinterlegen.

Die treuhandvertragliche Abrechnungspflicht resp. die (zusätzlich) konkursverfahrensrechtliche Mitwirkungsobliegenheit des Kreditgebers wird durch die Hinterlegung der gesamten Dividende „diszipliniert“: Weigert sich der Kreditgeber seinen vormals, jedoch latent weiter bestehenden konkursverfahrensrechtlichen Mitwirkungsobliegenheiten innerhalb von 10 Jahren seit Konkursschluss nachzukommen, kann das Konkursamt ausschliesslich eine Nachverteilung der nach Ablauf von 10 Jahren frei gewordenen Dividende vornehmen. Die abzurechnen gewesenen, zedierten Forderungen dürften zu diesem Zeitpunkt verjährt sein.

Alternativ kann die Konkursverwaltung, jedoch zwingend vor Schluss des Konkursverfahrens, den Klageweg beschreiten, um die treuhänderische Abrechnungspflicht des Kreditgebers durchzusetzen, resp. diesen Abrechnungsanspruch den Gläubigern zur Abtretung gemäss SchKG 260 anbieten.

Meistens wird die Konkursverwaltung – zur Vermeidung einer Nachverteilung – versuchen, den Sicherungszessionar (Bank) zu motivieren, noch vor Verteilung bzw. Konkursschluss abzurechnen.

Sollte der Kreditgeber (Bank) aus den Zessionsforderungen sogar eine Volldeckung erzielen, wird die Hinterlage automatisch frei zur ergänzenden Verteilung an die Gläubigergesamtheit resp. zunächst an jene Gläubigergruppe der allgemeinen Masse, die (noch) keine Volldeckung erhielt.

Weiterführende Informationen zu Verteilung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.