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Zession

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MANTELZESSION

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Mantelzession ist ein wenig bekanntes Instrument. Der Begriff „…zession“ ist unzutreffend, handelt es sich eigentlich um ein „globales pactum de cedendo“. Entsprechend sind die Charakteristika:

Definition

  • Die Mantelzession (auch Zessionsversprechen) beinhaltet die obligatorische Verpflichtung des Kreditnehmers, auf erstes Verlangen des Kreditgebers (Bank) diesem ganz bestimmte Forderungen zu zedieren

Gegenstand

  • (obligatorische) Verpflichtung, der Bank Forderungen zu zedieren

Rechtsnatur

  • Eine Art Vorvertrag auf Kreditsicherung / kein Kreditinstitut

Prozedere

  • Zedent stellt der Bank zu
      • entweder eine detaillierte Debitorenliste (auch Borderaux)
      • oder die Rechnungsdoppel über die vereinbarte Fakturasumme
      • sowie je Rechnungsdoppel eine formgültige Abtretungserklärung (OR 165 Abs. 1)

Praktische Anwendung

  • Geringe praktische Bedeutung
  • Anwendung als sog. „Zessionsversprechen“

Einordnung in zessionsrechtlicher Hinsicht

  • Mantelzession   =   Stellung zwischen Einzelzession und Globalzession
  • Verpflichtungsgeschäft
      • Zessionsverpflichtung in Bezug auf eine Vielzahl von Forderungen, wie bei der Globalzession
          • zB bis zur Kredithöhe (Maximalzession)
  • Verfügungsgeschäft
      • Einzelzessionen, wie bei der klassischen Sicherungszession
      • Vide EINZELZESSION

Kredit-Einordnung

  • Mantelzessionskredit   =   ungedeckter Kredit, da sich der Kreditnehmer einzig, aber immerhin verpflichtet, den bestehenden Kredit auf Verlangen zu decken, indem er gewisse einzelne Forderungen sicherungshalber abtritt
  • Mit Unwägbarkeiten behafteter Kredit, da die „Kreditdeckung auf Verlangen“ oft nicht erfolgreich endet

Einordnung im Sicherheitssystem

  • Mantelzession   =   weder Personal- noch Realsicherheit
  • Die Mantelzession ist kein Kreditinstitut; sie beinhaltet nur (aber immerhin) einen obligatorischen Anspruch der Bank auf Erfüllung des Zessionsversprechens durch den Kreditnehmer

Stellung des Kreditgebers (Bank)

  • Mantelzession vermittelt der Bank eine schlechtere Stellung gegenüber jener der Globalzession
      • Kein Erwerb einer Gläubigerstellung
      • Risiko, dass der Kreditnehmer weiterhin und auch zugunsten eines Dritten über seine Debitorenforderungen rechtsgültig verfügen kann
      • Kreditgeber hat keine Sicherheit
      • Im Konkursfall nutzt dem Kreditgeber die Mantelzession nichts; er hat lediglich Anspruch auf Kollokation einer unversicherten (Kreditrückzahlungs-)Forderung in der 3. Konkursklasse (vgl. SchKG 219)

Stellung des Kreditnehmers

  • Mantelzession belässt dem Kreditnehmer die volle dingliche Dispositionsfähigkeit (rechtlich und wirtschaftlich)

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