Die Mantelzession ist ein wenig bekanntes Instrument. Der Begriff „…zession“ ist unzutreffend, handelt es sich eigentlich um ein „globales pactum de cedendo“. Entsprechend sind die Charakteristika:
Definition
- Die Mantelzession (auch Zessionsversprechen) beinhaltet die obligatorische Verpflichtung des Kreditnehmers, auf erstes Verlangen des Kreditgebers (Bank) diesem ganz bestimmte Forderungen zu zedieren
Gegenstand
- (obligatorische) Verpflichtung, der Bank Forderungen zu zedieren
Rechtsnatur
- Eine Art Vorvertrag auf Kreditsicherung / kein Kreditinstitut
Prozedere
- Zedent stellt der Bank zu
- entweder eine detaillierte Debitorenliste (auch Borderaux)
- oder die Rechnungsdoppel über die vereinbarte Fakturasumme
- sowie je Rechnungsdoppel eine formgültige Abtretungserklärung (OR 165 Abs. 1)
Praktische Anwendung
- Geringe praktische Bedeutung
- Anwendung als sog. „Zessionsversprechen“
Einordnung in zessionsrechtlicher Hinsicht
- Mantelzession = Stellung zwischen Einzelzession und Globalzession
- Verpflichtungsgeschäft
- Zessionsverpflichtung in Bezug auf eine Vielzahl von Forderungen, wie bei der Globalzession
- zB bis zur Kredithöhe (Maximalzession)
- Zessionsverpflichtung in Bezug auf eine Vielzahl von Forderungen, wie bei der Globalzession
- Verfügungsgeschäft
- Einzelzessionen, wie bei der klassischen Sicherungszession
- Vide EINZELZESSION
Kredit-Einordnung
- Mantelzessionskredit = ungedeckter Kredit, da sich der Kreditnehmer einzig, aber immerhin verpflichtet, den bestehenden Kredit auf Verlangen zu decken, indem er gewisse einzelne Forderungen sicherungshalber abtritt
- Mit Unwägbarkeiten behafteter Kredit, da die „Kreditdeckung auf Verlangen“ oft nicht erfolgreich endet
Einordnung im Sicherheitssystem
- Mantelzession = weder Personal- noch Realsicherheit
- Die Mantelzession ist kein Kreditinstitut; sie beinhaltet nur (aber immerhin) einen obligatorischen Anspruch der Bank auf Erfüllung des Zessionsversprechens durch den Kreditnehmer
Stellung des Kreditgebers (Bank)
- Mantelzession vermittelt der Bank eine schlechtere Stellung gegenüber jener der Globalzession
- Kein Erwerb einer Gläubigerstellung
- Risiko, dass der Kreditnehmer weiterhin und auch zugunsten eines Dritten über seine Debitorenforderungen rechtsgültig verfügen kann
- Kreditgeber hat keine Sicherheit
- Im Konkursfall nutzt dem Kreditgeber die Mantelzession nichts; er hat lediglich Anspruch auf Kollokation einer unversicherten (Kreditrückzahlungs-)Forderung in der 3. Konkursklasse (vgl. SchKG 219)
Stellung des Kreditnehmers
- Mantelzession belässt dem Kreditnehmer die volle dingliche Dispositionsfähigkeit (rechtlich und wirtschaftlich)
Weiterführende Informationen
- Sicherungszession
- Sicherungsübereignung
- Forderungseingabe Kollokationsantrag
- Kollokationsplan
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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