Definition
- Anzeige (Notifikation) = Mitteilung des Gläubigerwechsels durch den Zedenten an den Schuldner (Bekanntgabe des neuen Gläubigers (Zessionar))
Bedeutung
- Die Notifikation ist im Verhältnis von Zedent und Schuldner von Wichtigkeit und an dieser Stelle zu erwähnen
- Die Notifikation finalisiert das interne Verhältnis von bisherigem Gläubiger (Zedent) und neuem Gläubiger (Zessionar) gegenüber dem Schuldner
- Ausnahme
- „Stille Zession“ bei der Kreditsicherung (Einzel- oder Globalzession), wo die Schuldner des Kreditnehmers über den Forderungsübergang nicht informiert werden und die Bank als Kreditgeberin darauf vertraut, dass ihr Kreditschuldner die ihr Konto betreffenden Einzahlungsscheine seinen Schuldner zustellt
- Ausnahme
Detailinformationen
- Anstelle einer Wiederholung der Erläuterungen wird auf die Ausführungen unter Notifikation verwiesen.
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