Definition
- Anzeige (Notifikation) = Mitteilung des Gläubigerwechsels durch den Zedenten an den Schuldner (Bekanntgabe des neuen Gläubigers (Zessionar))
Bedeutung
- Die Notifikation ist im Verhältnis von Zedent und Schuldner von Wichtigkeit und an dieser Stelle zu erwähnen
- Die Notifikation finalisiert das interne Verhältnis von bisherigem Gläubiger (Zedent) und neuem Gläubiger (Zessionar) gegenüber dem Schuldner
- Ausnahme
- „Stille Zession“ bei der Kreditsicherung (Einzel- oder Globalzession), wo die Schuldner des Kreditnehmers über den Forderungsübergang nicht informiert werden und die Bank als Kreditgeberin darauf vertraut, dass ihr Kreditschuldner die ihr Konto betreffenden Einzahlungsscheine seinen Schuldner zustellt
- Ausnahme
Detailinformationen
- Anstelle einer Wiederholung der Erläuterungen wird auf die Ausführungen unter Notifikation verwiesen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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