Es kann die Situation bestehen, dass der Kreditgeber durch die Globalzession übersichert ist. Dies ist der Fall, wenn die Sicherheitsmarge zu hoch ist:
- Vorliegen einer Übervorteilung (OR 21)?
- Übersicherung = Übervorteilung, wenn ein „offenbares Missverhältnis von Leistung (Kreditsumme) zur Summe der abgetretenen (Debitoren-)Forderungen (Sicherheit) besteht
- Berücksichtigung aller Umstände
- Mittelmässige Bonität des Kreditnehmers
- Schlechte Drittschuldner-Bonität
- etc.
- Verstoss gegen das Persönlichkeitsrecht, wenn der Kreditnehmer gerade durch das Missverhältnis in seiner wirtschaftlichen Freiheit übermässig eingeschränkt ist (vgl. ZGB 27)?
Gesetzestexte
Art. Art. 21 OR
1 Wird ein offenbares Missverhältnis zwischen der Leistung und der Gegenleistung durch einen Vertrag begründet, dessen Abschluss von dem einen Teil durch Ausbeutung der Notlage, der Unerfahrenheit oder des Leichtsinns des andern herbeigeführt worden ist, so kann der Verletzte innerhalb Jahresfrist erklären, dass er den Vertrag nicht halte, und das schon Geleistete zurückverlangen.
2 Die Jahresfrist beginnt mit dem Abschluss des Vertrages.
Art. 27 ZGB
B. Schutz der Persönlichkeit
I. Vor übermässiger Bindung1
1 Auf die Rechts- und Handlungsfähigkeit kann niemand ganz oder zum Teil verzichten.
2 Niemand kann sich seiner Freiheit entäussern oder sich in ihrem Gebrauch in einem das Recht oder die Sittlichkeit verletzenden Grade beschränken.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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