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Erbrecht / Gesellschaftsrecht

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Unternehmensnachfolge im Erbrecht: BR verabschiedet Botschaft

Datum:
13.06.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Unternehmensnachfolge
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erleichterung von KMU-Unternehmensnachfolgen

Der Bundesrat (BR) möchte die familieninterne Unternehmensnachfolge im Erbrecht erleichtern:

  • Er hat am 10.06.2022 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet.
  • Die Reform soll
    • zur höheren Stabilität der Schweizer KMU beitragen und
    • Arbeitsplätze sichern.

Einleitung

Am 01.01.2023 werden Änderungen im Erbrecht in Kraft treten:

  • Erblasser können inskünftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
  • Die Reduktion des Pflichtteils wird
    • zu einer grösseren Flexibilität bei der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge führen und
    • die Übertragung eines Unternehmens auf einen Nachfolger erleichtern.
  • Um die Unternehmensnachfolge weiter zu begünstigen,
    • schlägt der BR in der am 10.06.2022 verabschiedeten Botschaft diverse Massnahmen vor.

Erleichterung der familieninternen Unternehmensnachfolge

  • Gesetzliches Recht auf Unternehmensübernahme
    • Es soll ein Erbe das Unternehmen übernehmen können,
      • auch wenn der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung von Todes wegen getroffen hat.
      • Auf Antrag können Gerichte inskünftig Erben unter gewissen Voraussetzungen das gesamte Unternehmen zuweisen.
      • Damit soll insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verhindert werden:
  • Zuweisungsanforderungen
    • Die Erbteile der übrigen Erben sind bei der Zuweisung zu berücksichtigen.
    • Hat der Unternehmensnachfolger Probleme, die anderen Erben sofort auszuzahlen,
    • Es soll namentlich vermieden werden, dass die Unternehmensübernahme zu Liquiditätsproblemen führt.
  • Spezifische Regeln
    • Anrechnungswert bei lebzeitiger Unternehmensnachfolge
      • Der Entwurf des BR enthält spezifische Regeln für den Anrechnungswert des Unternehmens im Rahmen der Erbteilung fest,
        • indem neu unter gewissen Voraussetzungen eine Anrechnung eines zu Lebzeiten zugewendeten Unternehmens
          • zum Zuwendungszeitpunkt möglich ist.
    • Berücksichtigung des Unternehmer-Risikos
    • Vermeidung einer Benachteiligung der anderen Erben
      • Gleichzeitig wird eine Benachteiligung der anderen Erben hinsichtlich jener Vermögensgegenstände vermieden,
        • die sich ohne Weiteres aus dem Unternehmen herauslösen lassen,
          • indem in der Unternehmensbewertung unterschieden wird in:
            • betriebsnotwendige Vermögensteile und
            • nicht betriebsnotwendige Vermögensteile.

Schutz der Pflichtteilserben

Zum Schutze derjenigen Erben, welche vom Erblasser auf den Pflichtteil gesetzt werden können, enthält der Entwurf des Bundesrats besondere Regelungen vor:

  • Auf Pflichtteil gesetzte Erben müssen keine Zuweisung einer Minderheitsbeteiligung gewärtigen
    • So ist grundsätzlich ausgeschlossen,
      • dass diesen der Pflichtteil gegen deren Willen in Form einer Minderheitsbeteiligung an einem Unternehmen zugewiesen werden kann.
  • Konsolidierungsmöglichkeiten

Positive Effekte für Wirtschaft und Arbeitsplätze

Bis zu 16 000 Unternehmen stünden laut BR jährlich vor der Frage einer Nachfolgeregelung:

  • ca. 3400 Unternehmen seien wegen der erbrechtlichen Regelung potenziell von Finanzierungsproblemen betroffen.
  • Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen
    • solchen Problemen entgegenwirken und
    • den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken.
  • Die geplanten Massnahmen sollen auch beitragen
    • zu einer höheren Stabilität von Unternehmen und
    • zur Sicherung von Arbeitsplätzen.

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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