Erleichterung von KMU-Unternehmensnachfolgen
Der Bundesrat (BR) möchte die familieninterne Unternehmensnachfolge im Erbrecht erleichtern:
- Er hat am 10.06.2022 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet.
- Die Reform soll
- zur höheren Stabilität der Schweizer KMU beitragen und
- Arbeitsplätze sichern.
Einleitung
Am 01.01.2023 werden Änderungen im Erbrecht in Kraft treten:
- Erblasser können inskünftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
- Die Reduktion des Pflichtteils wird
- zu einer grösseren Flexibilität bei der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge führen und
- die Übertragung eines Unternehmens auf einen Nachfolger erleichtern.
- Um die Unternehmensnachfolge weiter zu begünstigen,
- schlägt der BR in der am 10.06.2022 verabschiedeten Botschaft diverse Massnahmen vor.
Erleichterung der familieninternen Unternehmensnachfolge
- Gesetzliches Recht auf Unternehmensübernahme
- Es soll ein Erbe das Unternehmen übernehmen können,
- auch wenn der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung von Todes wegen getroffen hat.
- Auf Antrag können Gerichte inskünftig Erben unter gewissen Voraussetzungen das gesamte Unternehmen zuweisen.
- Damit soll insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verhindert werden:
- eine Zerstückelung (bzw. Unternehmensspaltung) oder
- eine Schliessung (Unternehmensliquidation).
- Es soll ein Erbe das Unternehmen übernehmen können,
- Zuweisungsanforderungen
- Die Erbteile der übrigen Erben sind bei der Zuweisung zu berücksichtigen.
- Hat der Unternehmensnachfolger Probleme, die anderen Erben sofort auszuzahlen,
- schlägt der BR die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs vor.
- Es soll namentlich vermieden werden, dass die Unternehmensübernahme zu Liquiditätsproblemen führt.
- Spezifische Regeln
- Anrechnungswert bei lebzeitiger Unternehmensnachfolge
- Der Entwurf des BR enthält spezifische Regeln für den Anrechnungswert des Unternehmens im Rahmen der Erbteilung fest,
- indem neu unter gewissen Voraussetzungen eine Anrechnung eines zu Lebzeiten zugewendeten Unternehmens
- zum Zuwendungszeitpunkt möglich ist.
- indem neu unter gewissen Voraussetzungen eine Anrechnung eines zu Lebzeiten zugewendeten Unternehmens
- Der Entwurf des BR enthält spezifische Regeln für den Anrechnungswert des Unternehmens im Rahmen der Erbteilung fest,
- Berücksichtigung des Unternehmer-Risikos
- Damit soll dem unternehmerischen Risiko Rechnung getragen werden,
- welches der Unternehmensnachfolger auf sich nimmt.
- Damit soll dem unternehmerischen Risiko Rechnung getragen werden,
- Vermeidung einer Benachteiligung der anderen Erben
- Gleichzeitig wird eine Benachteiligung der anderen Erben hinsichtlich jener Vermögensgegenstände vermieden,
- die sich ohne Weiteres aus dem Unternehmen herauslösen lassen,
- indem in der Unternehmensbewertung unterschieden wird in:
- betriebsnotwendige Vermögensteile und
- nicht betriebsnotwendige Vermögensteile.
- indem in der Unternehmensbewertung unterschieden wird in:
- die sich ohne Weiteres aus dem Unternehmen herauslösen lassen,
- Gleichzeitig wird eine Benachteiligung der anderen Erben hinsichtlich jener Vermögensgegenstände vermieden,
- Anrechnungswert bei lebzeitiger Unternehmensnachfolge
Schutz der Pflichtteilserben
Zum Schutze derjenigen Erben, welche vom Erblasser auf den Pflichtteil gesetzt werden können, enthält der Entwurf des Bundesrats besondere Regelungen vor:
- Auf Pflichtteil gesetzte Erben müssen keine Zuweisung einer Minderheitsbeteiligung gewärtigen
- So ist grundsätzlich ausgeschlossen,
- dass diesen der Pflichtteil gegen deren Willen in Form einer Minderheitsbeteiligung an einem Unternehmen zugewiesen werden kann.
- So ist grundsätzlich ausgeschlossen,
- Konsolidierungsmöglichkeiten
- Im Falle von Vermächtnissen oder Zuwendungen unter Lebenden (Schenkung, Erbvorbezug etc.), die Beteiligungen an einem Unternehmen betreffen,
- wird zudem die Zusammenführung von Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen begünstigt (Squeeze out-Ziele?).
- Im Falle von Vermächtnissen oder Zuwendungen unter Lebenden (Schenkung, Erbvorbezug etc.), die Beteiligungen an einem Unternehmen betreffen,
Positive Effekte für Wirtschaft und Arbeitsplätze
Bis zu 16 000 Unternehmen stünden laut BR jährlich vor der Frage einer Nachfolgeregelung:
- ca. 3400 Unternehmen seien wegen der erbrechtlichen Regelung potenziell von Finanzierungsproblemen betroffen.
- Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen
- solchen Problemen entgegenwirken und
- den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken.
- Die geplanten Massnahmen sollen auch beitragen
- zu einer höheren Stabilität von Unternehmen und
- zur Sicherung von Arbeitsplätzen.
Weiterführende Informationen
- Beiträge zum Gesetzgebungsvorhaben
- Beiträge zu den Themen, welche der BR mit seinem Gesetzgebungsvorschlag verhindern will
- Beitrag zur Unternehmensnachfolge im Allgemeinen
- Beiträge zur Unternehmensstrukturierung
- Beiträge zum Ehegüterrecht
- Beiträge zum Erbrecht
- Beiträge zu lebzeitigen Zuwendungen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam