Ausübung während längerer Zeit
Die Ausübung der Dienstbarkeit als Verhalten nach Vertragsschluss kann den Ausübungsumfang mitbestimmen. Die Voraussetzungen hiezu sind: 7. Erkennbarkeit der Ausübung 8. Ausübung während längerer Zeit... weiterlesen
Die Ausübung der Dienstbarkeit als Verhalten nach Vertragsschluss kann den Ausübungsumfang mitbestimmen. Die Voraussetzungen hiezu sind: 7. Erkennbarkeit der Ausübung 8. Ausübung während längerer Zeit... weiterlesen
Da sich der primär massgebende Grundbucheintrag auf den Dienstbarkeitsvertrag (Erwerbsgrund) bezieht, können für die Inhaltsbestimmung nach ZGB 738 Abs. 2 nur Tatsachen herangezogen werden, welche... weiterlesen
Der Umfang des Dienstbarkeitsrechts bzw. der Duldungs- oder Unterlassungspflicht des Dienstbarkeitsbelasteten orientiert sich primär am Grundbucheintrag bzw. nach folgender Kaskade [vgl. ZGB 738 Abs. 1... weiterlesen
Die Auslegung und Ergänzung von Dienstbarkeiten erlangt Bedeutung, wenn sich der Dienstbarkeitsbelastete und / oder der Dienstbarkeitsberechtigte bezüglich Inhalt und Umfang der Dienstbarkeit nicht einig... weiterlesen
Für die Ausübung der Dienstbarkeit ist folgendes zu beachten: Örtlich begrenzte Ausübung Gemessene od. ungemessene Dienstbarkeit Recht auf Erhaltungs- und Ausübungs-Massnahmen Grundsatz der schonenden Rechtsausübung... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 741 Vorrichtung dient ausschliesslich den Berechtigten Eine Vorrichtung zur Ausübung der Dienstbarkeit ist vom Berechtigten zu unterhalten [vgl. ZGB 741 Abs. 1].... weiterlesen
Im Rechtsalltag sind anzutreffen: Dienstbarkeitsanlagen, die eine bauliche Selbständigkeit aufweisen Dienstbarkeitsanlagen, die Bestandteil der Baute auf dem belasteten Grundstück sind Dienstbarkeitsanlagen, die nur von den... weiterlesen
Der Inhalt einer Dienstbarkeit ist in zweierlei Hinsicht beschränkt und gleichwohl versucht das Publikum immer wieder, vor allem bei Gewerbeverbots-Servituten, die Schranken zu umgehen: Keine... weiterlesen
Die Ausgestaltung von Dienstbarkeiten hat verschiedensten Ansprüchen der Beteiligten gerecht zu werden: Persönlicher, familiärer oder verwandtschaftlicher Kontext Nachbarlicher bzw. nachbarrechtlicher Kontext Wirtschaftlicher Kontext Finanzieller Kontext... weiterlesen
Bei der Zahl der Dienstbarkeitsberechtigten sind folgende Situationen anzutreffen: Mehrere Berechtigte = Annahme mehrerer Dienstbarkeiten Schicksalsgemeinschaft der mehreren Berechtigten Schicksalsgemeinschaft von Berechtigten und Belastetem Mehrere... weiterlesen
Der Dienstbarkeitsberechtigte kann das belastete Grundstück nutzen (= für den Belasteten ein Dulden) dem Eigentümer des belasteten Grundstücks die Ausübung seiner Eigentümerbefugnisse teilweise verbieten (=... weiterlesen
Gegenstand von Dienstbarkeiten können sein: Grundstücke Liegenschaften in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechte; Bergwerke Miteigentumsanteile an Grundstücken Gewöhnliches Miteigentum Mögliche Inhalte Nutzniessung Wohnrecht... weiterlesen
Der Grundbucheintrag wirft vor allem bei folgenden Themen Erläuterungsbedarf auf: Rechtsgeschäftliche Dienstbarkeit Grundbuchanmeldung Tagebuch Bedingte Dienstbarkeiten Befristete Dienstbarkeiten Grundbucheintragung Das Eintragungsprinzip ist Ausfluss des im... weiterlesen
Neues Recht Heute, d.h. seit 01.01.2012, bedarf jede Dienstbarkeit (samt Bestandteil bildenden Dienstbarkeitsplan) zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung (vgl. nZGB 732 Abs. 1; vgl.... weiterlesen
Freiwillige vertragliche Vereinbarung Dienstbarkeitsvertrag (auch: Servitutsvertrag) Dienstbarkeitsplan Kausalität des Grundbucheintrags (Kausalitätsprinzip) Eigentümerdienstbarkeit Enteignung Legalservitut (sog. Zwangsdienstbarkeit Grundlage der rechtsgeschäftlichen Dienstbarkeit bildet: Freiwillige vertragliche Vereinbarung Dienstbarkeitsvertrag... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 731 Abs. 3 Verbreitung Geringe Verbreitung / von Seltenheit Ersitzungsregeln Vgl. ZGB 661 ff. Judikatur BGE 105 II 329 ff. Art. 731... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 676 Abs. 3 Rechtsgrund-Erfordernis (keine Ausnahme) auch gesetzliche Leitungsbaurechte bedürfen eines Dienstbarkeitsvertrages im Sinne von ZGB 732 vgl. BGE 97 I 876,... weiterlesen
Dienstbarkeiten können von Gesetzes wegen oder durch Rechtsgeschäft entstehen: Legalservitut Gesetzliches Leitungsbaurecht Dienstbarkeitsersitzung Rechtsgeschäftliche Dienstbarkeit Rechtsgrund Form Grundbucheintrag Weiterführende Informationen Dienstbarkeits-Arten... weiterlesen
Die Entstehung einer rechtsgeschäftlichen Dienstbarkeit bedarf in der Regel zweierlei Voraussetzungen: Rechtsgrund Grundbucheintrag Nicht vergessen werden dürfen dabei die sog. Legalservituten. Entsprechend sind die zu... weiterlesen
Grundsatz Bei einer Grunddienstbarkeit ist nie das Grundstück selber, sondern immer der dahinter stehende Berechtigte, nämlich: der jeweilige Eigentümer des berechtigten Grundstücks Judikatur BGer 5A_691/2019... weiterlesen