ZGB 289 Abs. 2 Das Bundesgericht (BGer) hat seine Rechtsprechung zur Passivlegitimation bei der Abänderung von Kindesunterhaltsbeiträgen, die durch das Gemeinwesen bevorschusst werden, geändert: Bisher hatte der Unterhaltspflichtige, der seine Unterhaltsschuld herabsetzen oder aufheben lassen wollte, das Kind und das bevorschussende Gemeinwesen gemeinsam einzuklagen (vgl. BGE 143 III 177). Neu muss das Gemeinwesen nicht mehr eingeklagt werden: Die Abänderungsklage […]
Bevorschusste Unterhaltszahlungen: BGer ändert Rechtsprechung zur Passivlegitimation im Abänderungsprozess