Gemäss Medienmitteilung von heute belässt der Bundesrat (BR) den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge auch im kommenden Jahr, d.h. für 2022, bei 1%. Der Mindestzinssatz bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss. Weiterführende Informationen Der Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge: bleibt […]
Der BVG-Mindestzinssatz bleibt bei 1%