SchKG 93 Abs. 1 Der Entscheid des Eherichters ist für das Betreibungsamt nicht bindend, wenn die Amtsstelle bestimmt, inwiefern die vom Betreibungsschuldner gezahlten Unterhaltsbeiträge zu dessen Existenzminimum gehören. BGer 5A_43/2019 vom 16.08.2019 = BlSchK 85 (2021) Nr. 20, S. 113 ff. Weiterführende Informationen Unterhalts-Festsetzung Nachehelicher Unterhalt Unterhalt nach der Scheidung Richtlinien für die Berechnung des […]
Existenzminimum: Keine Bindung des Betreibungsamts an den Eherichterentscheid bezüglich UHB-Einsetzung in Existenzminimumberechnung