Unterstellung der Stromlieferungen unter das Beschaffungsrecht seit 01.01.2021 Gemäss Medienmitteilung vom 30.03.2021 empfiehlt die Wettbewerbskommission (WEKO) den Kantonen und Gemeinden, ihre Strombezüge öffentlich auszuschreiben. Der Stromeinkauf falle seit anfangs 2021 unter das öffentliche Beschaffungsrecht: Kantone und Gemeinden hätten ihre Stromeinkäufe in der Vergangenheit selten öffentlich ausgeschrieben. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Beschaffungsrechts unterstehe der Stromeinkauf […]
WEKO: Empfehlung zur öffentlichen Ausschreibung von Stromeinkäufen