ZPO 18, 52, 59, 60 und 197 ff. In casu ging es um folgendes: Örtliche Zuständigkeit der Schlichtungsbehörde Gültigkeit der Klagebewilligung der örtlich unzuständigen Schlichtungsbehörde. Falls die Schlichtungsbehörde als reine Vermittlungsbehörde ein Schlichtungsgesuch erhält und der Beklagte keine Einrede der örtlichen Unzuständigkeit erhob, kann die Schlichtungsbehörde unter zwei kumulativen Voraussetzungen einen Nichteintretensentscheid fällen: Einlassungsunmöglichkeit bei […]
Schlichtungsbehörde: Verhalten bei örtlicher Unzuständigkeit