Eine Richterin des Bundesstrafgerichts ist für Anwaltskosten zu entschädigen, die ihr infolge der Publikation eines Aufsichtsberichts des Bundesgerichts und Äusserungen des Bundesgerichtspräsidenten entstanden sind. Dies entschied, wie heute bekannt wurde, das Bundesverwaltungsgericht. Ausgangslage 2020 führte die Verwaltungskommission (VK) des Bundesgerichts ein aufsichtsrechtliches Verfahren betreffend Vorkommnisse am Bundesstrafgericht (BStGer) durch. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden verschiedene […]
Bundesstrafgericht muss Anwaltskosten übernehmen