ZGB 276 f. / OR 262, OR 305 + OR 257f. Abs. 3 Der Mieter verletzt die Pflicht zum normalen Gebrauch nicht, wenn er seine ganze Wohnung der Tochter in Ausbildung zur Nutzung überlässt. Es zählt zur elterlichen Unterhaltspflicht, für die Unterkunft der Kinder zu sorgen. Zwischen Mieter und Tochter liegt daher nichts anderes vor […]
Verletzung der Pflicht zum persönlichen Gebrauch?
