SchKG 276 Die Schätzung des Arrestgegenstandes ist aus folgenden Gründen unerlässlich für: die Möglichkeit zur Beschränkung des Umfangs des Arrests die Bestimmung des Betrags der Sicherheit die Festlegung der Reihenfolge der verarrestierten Gegenstände. Quelle BGer 5A_530/2019 vom 03.12.2019 Art. 276 SchKG F. Arresturkunde F. Arresturkunde 1 Der mit dem Vollzug betraute Beamte oder Angestellte verfasst die […]
Arrest: Notwendigkeit der Schätzung des Arrestgegenstandes