SchKG 8a Abs. 3 lit. a + d Die Beschwerdeführerin wurde betrieben und erhob Rechtsvorschlag. Auf das Rechtsöffnungsgesuch der betreibenden Gläubigerin trat das Gericht nicht ein, worauf die Beschwerdeführerin vom Betreibungsamt die Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte nach SchKG 8a Abs. 3 lit. d verlangte. Das letztinstanzlich angerufene Bundesgericht legte SchKG 8a Abs. 3 lit. […]
Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte