BGFA 12 lit. j In der Anwaltschaft stellt sich, v.a. in Zusammenhang mit Junganwälten und den Pensum reduzierenden Anwaltssenioren, immer wieder die Frage nach der berufsrechtlichen Meldepflicht gemäss BGFA 12 lit. j. Die berufsrechtliche Meldepflicht gilt nach Ansicht des Präsidiums der Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte des Kantons Zürich bezüglich: Nebengeschäftsadressen Ausübung der Anwaltstätigkeit an der […]
BGFA-Meldepflicht auch bei Anwaltstätigkeit ab Nebengeschäftsadresse, Privatadresse + bei rein beratender Anwaltstätigkeit