Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 04.11.2020 darüber informiert, dass eine Überprüfung des Mindestzinssatzes in der Beruflichen Vorsorge in diesem Jahr nicht notwendig ist. Mit diesem Mindestzinssatz wird per Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium im Minimum verzinst werden muss. Der Zinssatz bleibt auch […]
Der Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge: bleibt bei 1%