Das Bundesgericht hat die Rechtsprechung zur Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr bei Vermögensdelikten geklärt: Da keine besonders schweren Vermögensdelikte drohten, welche die Geschädigten ähnlich wie ein Gewaltdelikt träfen, musste der Betroffene aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Einem Beschuldigten in Untersuchungshaft wurden verschiedene Vermögensdelikte vorgeworfen: gewerbsmässiger Betrug gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage Urkundenfälschung und Fälschung von Ausweisen. Das Obergericht des Kantons Zürich […]
Vermögensdelikte: Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr?