SchKG 80 f. Der Rechtsöffnungsrichter hat auch im Rechtsöffnungsverfahren um definitive Rechtsöffnung für die im Titel als Bruttobetrag bezifferte Lohnsumme zu beachten: Fehlende Berücksichtigung der Sozialabzüge im Rechtsöffnungstitel kein Verweigerungsgrund Keine Verweigerung ungeachtet der Einwendungen des Arbeitgebers mit der blossen Begründung, der Titel sei inhaltlich nicht vollstreckbar Richterliche Fragepflicht zu den Sozialabzügen Aufforderung an den […]
Definitive Rechtsöffnung: Bruttolohn und Sozialabzüge
