ZGB 738 Für ein in der Landwirtschaftszone belegenes Grundstück, bei welchem die Nutzung nur als Ferien- und Wochenendhaus möglich ist, besteht kein Anspruch auf ein unbeschränktes Notfahrwegrecht. Quelle BGer 5A_713/2017 vom 07.06.2018 Weiterführende Informationen / Linktipps BGer 5A_713/2017 vom 07.06.2018 | bger.ch Inhalt und Umfang Auslegung und Ergänzung | dienstbarkeit.ch […]
Dienstbarkeit: Kein unbeschränktes Notwegrecht für Ferien-und Wochenendhaus