SchKG 82, ZPO 55, ZPO 221 Abs. 1 lit. d und e i.V.m. ZPO 219 sowie ZPO 1 lit. c Der Gläubiger, der monatliche Beiträge gestützt auf eine Beitrittserklärung fordert, hat im Rechtsöffnungsgesuch zu begründen Höhe der Beitragsforderungen vor allem dann, wenn sie nicht mit den ursprünglich vereinbarten Beträgen übereinstimmen nachzuweisen, dass sich die Schuldanerkennung […]
Provisorische Rechtsöffnung: Keine Rechtsöffnung bloss aufgrund Beitrittserklärung
