Die Opfer von Menschenhandel haben Anspruch auf eine Kurzaufenthaltsbewilligung in der Schweiz, soweit ihre Anwesenheit für die Dauer eines entsprechenden polizeilichen Ermittlungs- und Strafverfahrens erforderlich ist. Das Bundesgericht hiess heute die Beschwerde einer Frau aus Kenia gut. BGer-Urteil vom 14.02.2018 (2C_373/2017) Mehr: Kurzaufenthaltsbewilligung für Opfer von Menschenhandel für Strafverfahren Weiterführende Informationen Drittstaatsangehörige (Non-EU/EFTA) – Regelungen des […]
Opfer von Menschenhandel: Kurzaufenthaltsbewilligung für die Dauer des Strafverfahrens
