Kanton Zürich Die von der Beschwerdegegnerin anbegehrten Informationen unterlagen grundsätzlich dem Steuergeheimnis. Das kantonal-zürcherische Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG/ZH) ermöglicht zusätzlich, die Bekanntgabe von Personendaten an Private sperren zu lassen. Es ist im Einzelfall eine Güterabwägung zur Informationsherausgabe oder –verweigerung vorzunehmen. Das Steuergeheimnis gilt ferner nicht absolut, sondern kann durchbrochen werden, sofern […]
Herausgabe Steuerausweis über Steuerpflichtigen trotz Steuergeheimnis und Personendatensperre
